Zum 01. August tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in Kraft. Das sind noch rund 2,5 Monate. Die Stadt tut aber viel zu wenig, um uns Eltern aufzuklären, wie wir zu unserem Recht kommen können! Insbesondere vom Jugendamt erwarten wir eigentlich einen transparenten Umgang mit dem Rechtsanspruch und die aktive (!) Bereitschaft, Eltern bei dessen Wahrnehmung zu helfen.
Jugendamt teilt nur die halbe Wahrheit mit
Momentan erleben wir das ganze Gegenteil von Transparenz und Hilfsbereitschaft. Eltern werden sogar falsche Maßnahmen empfohlen! Laut Sächsischem Kitagesetz (SächsKitaG § 4, Wunsch- und Wahlrecht) sollen Eltern sechs Monate vor Beginn der gewünschten Betreuung ihren Platzwunsch beim Jugendamt und der Wunscheinrichtung anmelden. Das Leipziger Jugendamt beschwichtigt die Eltern allerdings und teilt mit, dass sie sich erst sechs Wochen vor Bedarf melden bräuchten oder gar sollen. Vorher werde das Amt nicht unterstützend bei der Suche tätig. Das das aber böse Folgen haben, weil der Rechtsanspruch so vermutlich nicht einklagbar sein wird, bleibt unerwähnt.
Keine Hilfestellung bezüglich Rechtsanspruch
Es fehlt an einer öffentlichkeitswirksamen Informationspolitik der Stadt. Aufgabe einer familienfreundlichen Stadt müsste es sein, den Eltern zu erklären, welche Formalitäten sie einhalten müssen, um ihren Anspruch tatsächlich zu wahren, statt sie mit Falschaussagen und Beschwichtigungen hinzuhalten.
Negative Folgen der allgemeinen Elternverzweiflung
Bereits jetzt sind negative Entwicklungen zu beobachten, wenn etwa private Unternehmen für Eltern kostenpflichtig Betreuungsangebote suchen und anbieten! Es darf nicht das Ziel der städtischen Familienpolitik sein, Eltern zur Beschäftigung von Anwälten und Unternehmen zu zwingen, um ihren Rechtsanspruch durchzusetzen und einen passenden Betreuungsplatz für ihre Kinder zu finden.
Eine Willkommenskultur für Kinder sieht anders aus!