Betroffene Eltern (3): „Das Jugendamt verweigerte eine schriftliche Auskunft!“

Eine Mutter berichtet über ihre enttäuschende Erfahrung mit dem Leipziger Jugendamt bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für ihr zweites Kind.

Wir haben zwei Kinder. Unsere große Tochter kommt dieses Jahr in die Schule. Unser Sohn ist gerade im Frühjahr ein Jahr alt geworden.

Die Erzieherin unserer Tochter riet uns zu Beginn des Jahres, unseren Sohn für einen Geschwisterplatz in der Kita anzumelden. Das haben wir gemacht. Die Leiterin erklärte uns, dass bis jetzt noch alle Geschwisterkinder untergekommen seien. Über ein viertel Jahr später bekamen wir jedoch die Information, dass wir aufgrund meiner verlängerten Elternzeit keinen Platz für unseren Sohn bekommen. Die Kita-Leiterin empfahl, mich an das Jugendamt zu wenden.

Mein Partner ging dann zum Rathaus Waren (Anlaufstelle Kita) und wurde direkt wieder weggeschickt. Die Vertreterin des Jugendamts meinte nur, in meiner Elternzeit würde ich arbeitslosen Eltern gleichgesetzt werden und deshalb in dieser Zeit auch keinen Kita-Platz bekommen. Wir könnten uns nur noch einmal an unsere Leiterin wenden. Diese war dann leider ziemlich unfreundlich und verweigerte auch eine schriftliche Ablehnung.

Ich wandte mich dann wiederum erneut an die Vertreterin des Jugendamts und forderte zumindest eine schriftliche Ablehnung inklusive Begründung, um für eine Klage die entsprechenden Dokumente parat zu haben. Bei einem Termin bekam ich dann folgende Information:

Das Jugendamt würde prinzipiell keine schriftlichen Ablehnungen herausgeben, obwohl man sich bewusst sei, dass diese für ein Einklagen eines Betreuungsplatzes benötigt werden. Mir wurde mitgeteilt, dass man mir keine Ablehnung schriftlich geben könne mit der Begründung, dass man schließlich nicht sicher wissen könne, ob ich nicht doch noch einen Platz bekommen würde. Ich könnte aber diesbezüglich gern einen Anwalt (!) beauftragen, um die schriftliche Absage einzufordern.

Ich fragte daraufhin, ob das Jugendamt auf diesem Weg Anwaltskosten verursachen müsse, obwohl eine schriftliche Ablehnung seitens einer öffentlichen Behörde in einem Rechtsstaat schließlich das Recht eines jeden Bürgers ist. Die Dame antwortete, dass einige Eltern ja eine Rechtsschutzversicherung haben würden…

Allgemein war die Vertreterin des Jugendamts zwar freundlich, hat sich für uns Zeit genommen (einstündiges Gespräch) und auch teilweise auch Verständnis für unsere Situation gehabt. Diese Vorgehensweise verwundert mich aber trotzdem.

Warum wird Eltern von kleinen Kindern, die offenbar begründet keinen Anspruch auf einen Kitaplatz in Leipzig haben eine schriftliche Auskunft darüber verweigert? Und warum wird – bei Verweis auf den Rechtsstaat – erklärt, man könne die SCHRIFTLICHE ABLEHNUNG EINKLAGEN?? Eine Absage, die man ausschließlich benötigt, um die formalen Voraussetzungen zur Klage auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen! Das verursacht vollkommen unnötig Kosten, Zeitverzögerung und Stress! Einem transparenten, unterstützenden Vorgehen widerspricht dieses Praxis leider absolut!

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Eine Antwort zu “Betroffene Eltern (3): „Das Jugendamt verweigerte eine schriftliche Auskunft!“

  1. Pingback: Das Jugendamt: “Wir bekommen sehr viel vom Frust der Eltern mit.” | Die Leipziger Kita-Initiative

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