BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Sachsen): „Mehrere Vorstöße der Opposition zur Verbesserung sind im Parlament gescheitert!“

Die Kita-Initiative im Gespräch mit Annekathrin Giegengack (MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Bildungspolitische Sprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag):

Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?

In Deutschland ist die Kinderbetreuung im  Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie in den Kita- Ländergesetzen geregelt. Das heißt, bei der Kindertagesbetreuung stehen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Verantwortung. Letztlich sind es aber die Kommunen, die ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bereitzuhalten haben und auch sie werden es sein, die sich mit entsprechenden Klagen auseinandersetzen müssen, wenn es ihnen nicht gelingt, genügend Plätze vorzuhalten.

Die subsidiäre Organisation der Kinderbetreuung, das heißt die Verantwortungsübertragung auf die Städte und Gemeinden ist grundsätzlich richtig, allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene diese Aufgabe auch erfüllen kann. So wurden z.B. vom Bund im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Krippenplatz insgesamt  2,7 Milliarden Euro für den Ausbau von Kitas bundesweit zur Verfügung gestellt. In Sachsen ist es so, das der Freistaat gern umfangreiche Vorgaben macht, bei der Umsetzung sich dann aber darauf zurückzieht, nicht zuständig zu sein. Stichwort Bildungsplan: Er wurde sachsenweit in allen Kitas verbindlich eingeführt ohne nach den Möglichkeiten der Umsetzung unter den gegebenen Bedingungen zu fragen.

Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?

Die konkrete Situation vor Ort ist in Sachsen sehr unterschiedlich. Es sind vor allem die großen Städte Dresden und Leipzig, die vor massiven Herausforderungen stehen: steigende Kinderzahlen, Zuzüge junger Familien und eine Betreuungsquote, die trotz hohem Niveau absehbar weiter steigen wird. In Dresden hat man mit einer Elternbefragung versucht, die Bedarfsplanung verlässlicher zu gestalten. Daneben wurden durch das sogenannte Raum-programm zusätzliche Plätze in den bestehenden Kitas ausgewiesen. Leipzig kann sich hingegen kaum auf eine empirisch gestützte Bedarfsprognose beziehen.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach nicht nachvollziehbaren Kriterien. Die Eltern sind in der Folge gezwungen, sich auf Wartelisten einzutragen und immer wieder in Einrichtungen vorzusprechen. Hinzu kommen Bauverzögerungen beim Kita-Neu- und Anbau. Das heißt, dass Plätze, mit denen bereits fest geplant wurde, nicht zum angestrebten Zeitpunkt bereitgestellt werden können. Insgesamt ist in absehbarer Zeit kaum mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.

Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?

Bei der Finanzierung der Kita-Kosten galt über viele Jahre die Faustregel: ein Drittel Land, ein Drittel Kommune und ein Drittel Eltern. Da das Kita-Gesetz den Landeszuschuss jedoch in seiner absoluten Höhe festlegt – seit 2005 beträgt dieser 1.875 Euro pro Kind und Jahr – verschiebt sich dieses Gleichgewicht immer weiter zu Ungunsten der Kommunen und Eltern.

Gern wird von den Abgeordneten der Regierungskoalition darauf hingewiesen, dass die Ausgaben des Freistaates für Kita im Staatshaushalt doch gestiegen seien. Ja, das stimmt. Aber nicht weil der Freistaat für die Kinderbetreuung mehr Geld ausgibt, sondern weil mehr Kinder da sind! Während unser Haushaltsvolumen im Freistaat in den letzten 8 Jahren um mehrere hundert Millionen gewachsen ist, gibt der Freistaat seit 8 Jahren keinen Cent mehr aus pro Kindergartenkind. Mehrere Vorstöße der Opposition zur Anhebung der Kita-Pauschale und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels sind seit dem im Parlament gescheitert. Wie eine Veränderung erreicht werden kann? „Richtig“ wählen!

Inwiefern setzen Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein?

Wir haben bei den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen die Erhöhung des Landeszuschusses sowie eine Veränderung des Betreuungsschlüssel gefordert. Allein dieser erste Schritt, d.h. die Senkung des Schlüssels auf 1:12 in der Kita und 1:5 in der Krippe, würde jährliche Mehrkosten von gut 85 Millionen Euro verursachen. Wir sind bereit, dem Bildungsbereich auch finanziell Priorität einzuräumen und halten deshalb weiter an dieser Forderung fest. Wir sind der Überzeugung, dass Kitas als Bildungseinrichtungen in erster Linie eine gute pädagogische Konzeption, ausreichend und qualifiziertes Personal sowie faire Rahmenbedingungen – vor allem Zeit – brauchen. Kitas können so auch entscheidend dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Neben der Forderung nach einer Verbesserung des Personalschlüssels setzen wir uns deshalb auch für eine gezielte Förderung von Kitas in sozialen Brennpunkten ein.

Generell stellen wir mit Sorge fest, dass in der aktuellen politischen Diskussion die quantitativen Fragen eine immer größere Rolle spielen als qualitative Gesichtspunkte. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und der massive Ausbau an Plätzen in Kindertagesstätten und in der Tagespflege dürfen nicht zu Einbußen bei der Qualität führen.

Zu eben diesem Thema veranstaltet die GRÜNE – Landtagsfraktion am 29.06. einen „Sächsischen Krippengipfel“ in Dresden*. Wir richten uns mit diesem Angebot nicht nur an Erzieherinnen und Erzieher, Verbands-  oder Interessenvertreter sondern auch an die Eltern. Als Themen stehen die Bedarfsplanung und Platzvergabe, die Möglichkeiten und Grenzen frühkindlicher Sprachförderung sowie die Qualität in der Tagespflege auf dem Programm. Neben dem fachlichen Austausch ist es für uns wichtig herauszustellen, wo das Land aktiv werden muss, um die Betreuungssituation zu verbessern, kurzum: Wie kann den Ansprüchen an die Qualität frühkindlicher Bildung und Erziehung in der derzeitig angespannten Lage entsprochen werden und welche Rahmenbedingungen braucht es dazu?

Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politiker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?

Bei solchen Fragen wird aus Verlegenheit immer gern auf das Petitionsrecht und dergleichen verwiesen. Ich habe die Erfahrung gemacht, wer für seine Interessen streiten will, sollte seine Recht kennen. Deshalb hat meine Fraktion z.B. auch ein Gutachten beim Juristischen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Darin soll geklärt werden, welche rechtlichen Folgen der Anspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1.8. für alle Beteiligten hat. Wir erhoffen uns insbesondere Antworten auf die Fragen, wer in welchem Fall mit Klagen oder Schadensersatzansprüchen zu rechnen hat. Welche Rolle das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (noch) spielt und welche Rechte die Kommunen haben, wenn die Plätze absehbar nicht ausreichen. Sind Abstriche bei der Qualität zulässig? Dürfen Auswahlkriterien zum Einsatz kommen? Welche Möglichkeiten haben die Landkreise und kreisfreien Städte, den Bedarf an Kindertagesbetreuung zuverlässig zu planen und inwieweit sind die Eltern dabei zur Mitwirkung verpflichtet? Die Ergebnisse des Gutachtens erwarten wir am 1. Juli.

Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege wurde 2008 vom Bundestag beschlossen. Selbstverständlich steht der Bund in der Pflicht die Kommunen dabei zu unterstützen, deshalb stellte er insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau und 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten zur Verfügung. Das Handeln des Bundes ist jedoch nicht konsistent. So werden durch die Einführung des Betreuungsgeldes die Bemühungen um eine flächendeckende gute Kinderbetreuung wieder konterkariert. Und das Handeln des Bundes ist nicht nachhaltig. Es werden  Programme aufgelegt, die irgendwann wieder auslaufen, egal ob sich das Angebot etabliert hat oder das Thema weiter eine Rolle spielt. So ist  z.B. 2014 mit dem  Programm „Frühe Chancen“ zur Sprachförderung in den Kitas wieder Schluss. Die Sprachauffälligkeiten bleiben.

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