Die Leipziger Kita-Initiative im Gespräch mit dem Sächsischen Kultusministerium:
Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?
Der Freistaat Sachsen setzt mit dem Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) und den dazu gehörenden Verordnungen die wesentlichen Standards für die kommunale Aufgabe Kindertagesbetreuung. Diese Standards sind mit den Kommunen abgestimmt. Zu diesen Standards gehört der Sächsische Bildungsplan als Grundlage der pädagogischen Arbeit. Der Freistaat Sachsen fördert die kommunale Aufgabe im Jahr 2013 mit insgesamt rund 439 Mio. € als Betriebskosten- und Projektzuschüsse. Hinzu kommt eine Förderung investiver Maßnahmen in Höhe von 30 Mio. €.
Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?
Die Deckung des ständig gestiegenen Platzbedarfs ist sowohl in Leipzig wie auch in Dresden eine große Herausforderung. Alle sächsischen Kommunen gehen allerdings davon aus, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem 1. Lebensjahr erfüllt werden kann.
Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?
Die Höhe der Kita-Pauschale in § 18 SächsKitaG hat sich seit 2005 dahingehen geändert, dass 75 € für die Finanzierung zusätzlichen Personals zur Umsetzung der Schulvorbereitung hinzugekommen sind. Der Umfang der Mitfinanzierung der Betriebskosten hat sich von 2005 bis 2013 von 278 Mio. € auf 413 Mio. € erhöht. Aufgrund dieser enormen Entwicklung der Ausgaben durch die gestiegenen Kinderzahlen konnte eine Erhöhung der Pauschale nicht erreicht werden.
Inwiefern setzten Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein?
Der Freistaat Sachsen stellt 2013 und 2014 jeweils 5 Mio. € zusätzlich für eine Verbesserung der Situation in Kitas mit besonders hohem Anteil an Kindern mit Lern- und Lebenserschwernissen ein. Hiermit können bis zu 120 Stellen zusätzlich zum Personalschlüssel finanziert werden. Die Stadt Leipzig wird voraussichtlich mit einer zweistelligen Zahl von Einrichtungen beteiligt sein.
Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?
Der Freistaat befindet sich in ständigem Dialog mit den Kommunen zur Bewältigung der kommunalen Lasten bei der Daseinsvorsorge. Eltern setzen sich im Rahmen ihrer Mitwirkung nach § 6 des SächsKitaG seit langem für gute Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen ein.
Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?
Der Bund stellt den Ländern für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr zusätzliche investive Mittel zur Verfügung. Für Sachsen beträgt die Summe 2013/14 45,41 Mio. €. Auch in einer Reihe anderer Aktivitäten, wie z. B. dem Bundesprogramm Frühe Chancen – Schwerpunktkita Sprache und Integration trägt der Bund wirksam zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung bei.
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