Kitas gehören nicht auf die Anklagebank!

Die Klage gegen eine Kita beurteilen wir kritisch. Transparenz bei der Vergabe von Kitaplätzen ist zwar ein Anliegen, dem auch wir folgen, einzelne Einrichtungen oder freie Träger zu verklagen, ist unserer Meinung nach jedoch der falsche Weg.

Platzmangel für Kitas ein Problem

Die Geschäftsführerin eines Leipziger Unternehmens, welches Eltern gegen Bezahlung bei der Betreuungsplatzsuche unterstützen will, klagt gegen eine Kita, um den Rechtsanspruch durchzusetzen bzw. die gesetzlich festgeschriebene Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung zu gewährleisten. Wir sehen die Klage kritisch. Für die Kitas ist der Kitaplatzmangel selbst ein großes Problem und oft wird alles versucht, um genügend Plätze zu schaffen.

Zusammenarbeit mit Stadt und Trägern sinnvoller

Ein Ziel unserer Elterninitiative ist, die Platzvergabe so transparent wie möglich zu gestalten. Klagen gegen einzelne Kitas sind kein guter Weg! Wir finden es richtiger, sich in die politischen Entscheidungsprozesse einzubringen und mit Stadt und Trägern zusammenzuarbeiten. Wir sehen diese nicht als Feinde, die es zu bekämpfen gilt. Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gilt gegenüber dem öffentlichen Gewährleistungsträger, in dem Fall also der Stadt Leipzig.

Transparente Platzvergabe durch Kriterienkatalog

Die Kriterien für die Platzvergabe sind gesetzlich geregelt. Wir fordern seit Langem Transparenz der Kriterien, nach denen die Plätze vergeben werden. Eltern sollten ein Recht darauf haben, zu erfahren, warum sie einen Platz nicht bekommen haben. Es hilft aber nicht, wenn nun eine Mutter eine Kita verklagt. Die Stadt Leipzig muss hier im Großen handeln und angesprochen werden. Wir fordern, die Vergabe nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien wie etwa sozialen Aspekten, Anfahrtszeiten, Geschwisterkinder und Wartezeit. Die Stadt kann ein solchen Kriterienkatalog unter Einbeziehung der verschiedenen Interessengruppen – Politik, Träger und Elternschaft – erarbeiten. Auf Grundlage dessen könnte eine faire und nachvollziehbare Vergabe erfolgen.

Viel zu viele Bewerber pro Kitaplatz – Kitas müssen entscheiden

Ein Problem bleibt aber nach wie vor bestehen: Es gibt nicht genug Plätze in Leipzig. Viele Familien haben gleichermaßen ein besonderes Recht auf einen Betreuungsplatz, weil sie etwa berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden. Wie soll die Kita hier entscheiden? Solange der Mangel besteht, müssen Kitas irgendwie aus der unglaublichen Masse an Bewerbungen auswählen. Bei 30 Bewerbungen auf einen Kitaplatz ist das ein riesiges Problem. Bei der Gruppenzusammenstellung müssen viele weitere Kriterien bedacht werden. Den Kitas dann auch noch eine Klage zuzumuten ist aus unserer Sicht unüberlegt und anmaßend. Zudem gibt es immer auch Kitas, die bei den Eltern besonders beliebt sind, gerade in kinderreichen Stadtvierteln. Wenn alle Eltern, die ihre Kinder in dieser bestimmten Kita betreuen lassen möchten, diese dann einfach verklagen, gibt es bald womöglich noch weniger Kitaplätze, weil die Kitas so nicht arbeiten können.

Klage als PR-Coup?

Besonders merkwürdig erscheint die Klage unter dem Aspekt, dass die Klägerin die Geschäftsführerin einer Firma ist, die Eltern Betreuungsplätze gegen Geld besorgen möchte. Es ist Aufgabe der Stadt, die Vergabe gerecht zu regeln. Darauf zielt unsere Arbeit ab. Die Firma nutzt die Zwangslage der Eltern aus und baut darauf ein Geschäftsmodell auf. Wir finden das äußerst fragwürdig. Die aggressive PR des Unternehmens ist uns schon häufiger aufgefallen. Man könnte unken, dass sich hinter der Klage eine mehr oder weniger clevere PR-Strategie verbirgt, um das eigenen Geschäftsmodell voranzubringen. Die Stadt muss für ausreichend gute Kinderbetreuung sorgen. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Eltern können zur Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs die Stadt verklagen. Bei erfolgreichen Klagen müssen die Gerichtskosten vom Verlierer getragen werden. Dass nun nach und nach ‚Mittler‘ auftauchen, die aus der Not der Eltern Kapital zu schlagen versuchen, ist aus unserer Sicht eine äußerst problematische Entwicklung.

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Eine Antwort zu “Kitas gehören nicht auf die Anklagebank!

  1. Zu den Zweifeln an der Guten Absicht der Klägerin gehört noch dazu, dass sie nicht im Interesse ihrer „Kunden“, sondern für ihr eigenes Kind geklagt hat. Mittlerweile hat sie (über ein anonymisiertes Gesuch der Stadt an die Freien Träger) einen Platz bekommen. Den sie in der Praxis gar nicht so dringend brauchte…

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