Archiv der Kategorie: Gesetze / Neuerungen

Oberlandesgericht weist Schadensersatz-Klage ab!

Drei Leipziger Familien verklagen die Stadt Leipzig auf Schadensersatz. Sie machen von dem seit 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruch Gebrauch. Der Fall ist ein Präzedenzfall. Die Eltern klagen, weil sie aufgrund fehlender Betreuungsplätze ihre Arbeit erst später als geplant wieder aufgreifen konnten und es dadurch zu Verdienstausfällen kam. Die Eltern bekamen zunächst Recht, die Stadt ging in Berufung, nun hat das Oberlandesgericht Dresden geurteilt, dass den Eltern – laut geltendem Recht – kein Schadensersatz für die Verdienstausfälle zusteht. Die Eltern – im Moment, soweit bekannt, zumindest eine der Familien – wollen nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Für alle Familien ist das ein Schlag ins Gesicht! Wir verwiesen die Eltern, die bei uns Rat suchen, bisher stets früher oder später auf den Rechtsanspruch. Nun müssen wir ernsthaft hinterfragen, was dieser Rechtsanspruch Wert ist. Wenn die Eltern den Kommunen gegenüber keine Verdienstausfälle geltend machen können, haben sie de facto nichts in der Hand.

Die Eltern haben – das müssen wir hier ganz klar festhalten -, nicht unbedingt vorrangig Angst um die fehlende Förderung ihrer einjährigen (!) Kinder, wenn sie sich bei uns melden. Sie haben Angst um ihre Jobs und damit um ihre Existenz! Die Eltern haben Angst, den Lebensunterhalt ihrer Familien nicht bestreiten zu können und Hartz IV beantragen zu müssen. Wenn nun geurteilt wird, dass es beim Rechtsanspruch nicht um die Vereinbarkeit geht, dann ist das Recht an dieser Stelle wahlweise nicht viel Wert oder falsch formuliert.

Wir hoffen inständig, dass der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, das für weitere Verfahren richtunggebend sein wird.

(Quelle: http://www.mdr.de/nachrichten/kita-platz-schadenersatz-prozess100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html, 26.08.2015)

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Verbessertes Kita-Portal ab heute

Seit heute – Mittwoch, 01.07.2015 – ist die überarbeitete Version des Kita-Portals KIVAN online: https://www.meinkitaplatz-leipzig.de.

Offizielle Meldung der Stadt Leipzig: http://www.leipzig.de/news/news/neue-funktionen-bei-meinkitaplatz-leipzig-de-ab-1-juli-2015/.

Wir hatten bereits im März angekündigt, dass Veränderungen anstehen: https://leipziger-kita-initiative.com/2015/03/26/infos-vom-3-runden-tisch-kinderbetreuung/.

Die Informationen, die wir dazu bekommen haben:

  • Nach Bedarfsanmeldung bekommen die Eltern das Aktenzeichen ihres Bedarfs und Informationen bzw. einen Leitfaden zum Kita-Portal zugeschickt.
  • Neben dem Abspeichern eurer Daten in den Alternaccount ist auch die Angabe von 5 Wunsch-Kitas möglich.
  • Die Wünsche werden den Kitas, die das Portal nutzen (!), angezeigt. Sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn sollen die Wunschlisten bearbeitet werden. Das wird bei dem regulären Betreuungsbeginn September jeweils im Februar/März sein. Euch wird dann der Status: “In Bearbeitung”angezeigt und per E-Mail mitgeteilt.
  • Die Kita muss dann die Wünsche sichten und Eltern auswählen. Wenn ihr ausgewählt wurdet, wird das ebenfalls angezeigt und per E-Mail mitgeteilt, in der ihr aufgefordert werden, mit der Kita Kontakt aufzunehmen. Aus den KIVAN-Daten kann die Kita-Leitung direkt euren Vertrag erstellen. Die Referenznummer ist notwendig, um den Vertrag zu unterschreiben.
  • Wenn sich Kita nicht für euch entscheidet, wird der Status “abgelehnt” angezeigt und per E-Mail kommuniziert.) Ihr könnt dann den Wunsche löschen und einen neuen angeben. Wichtig: Wenn eine Kita euch einmal abgelehnt hat, könnt ihr euch nicht wieder bewerben.Das sehen wir durchaus kritisch. Was ist, wenn ihr euch für euer Kind im Krippenalter in der Kita beworben habt, die Kita keinen Platz hatte und ihr euch für den Kindergartenbereich gern wieder bewerben wollt?
  • Wie wählen die Kitas aus? Solange die Plätze nicht ausreichen, müssen die Kitas entscheiden, welche Familien einen Platz bekommen und welche nicht. Im Moment wird von der Stadt der Nachweis vom Arbeitgeber verlangt, dass bzw. ab wann ihr berufstätig oder in Ausbildung seid, und zwar beide Elternteile.
  • Die Tagespflege nimm nicht an diesem Wunschabgabe-System teil. Verträge werden aber auch in der Tagespflege mit der Referenznummer der Bedarfsanmeldung unterzeichnet.
  • Die Such- und Reservierfunktion bleibt wie gehabt erhalten.
  • Tatsächlich scheinen schon jetzt zunehmend mehr Kitas jetzt aufgrund der eingeführten Referenznummer ihre Plätze wieder über das Portal zu verwalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige das nicht tun werden.

Die LVZ berichtete jetzt ausführlich über die Neuerungen: http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Wuensch-dir-einen-Kitaplatz-Onlineportal-bietet-ab-Mittwoch-neue-Funktionen.

Das überarbeitete Portal ging deutlich später als ursprünglich angekündigt an den Start, offenbar weil noch diverse Fehler behoben werden mussten. Zudem wird es wohl früher oder später zu einer kompletten Neu-Auflage der Software kommen, wie uns die zuständige Firma Lecos GmbH in einem Gespräch vor einigen Wochen mitteilte.

Wir finden es schade, dass wir als Interessenvertretung von Familien, die Betreuungsplätze suchen, nicht in die Testphase einbezogen wurden, zumal wir 2012 den Forderungskatalog der Grünen mit ausgearbeitet haben und unsere Initiative aus genau dieser Arbeit hervorgegangen ist. Auf Anfrage bzw. Angebot unsererseits, dass wir auf das überarbeitete Portal gern einen Blick werfen würden, wurde uns mitgeteilt, dass keine weiteren Tester_innen geplant seien. Partizipation geht anders!

Liebe Eltern: Bitte gebt uns ein Feedback, wie ihr mit dem neuen Portal zurechtkommt!

Infos vom 3. Runden Tisch Kinderbetreuung

Am Montag fand der dritte runde Tisch Kinderbetreuung statt. Hier die Informationen, die uns von Seiten des Amts für Jugend, Familie und Bildung mitgeteilt wurden bzw. die wir erfragt haben:

1) Stand des Kita-Ausbaus in Leipzig

2200 zusätzliche Kita-Plätze sollten 2014 geschaffen werden (Anfang 2014 wurden 5000 versprochen). 1200 wurden bis zum Jahresende 2014 realisiert. Als Grund für die Verzögerungen wurden die üblichen Verzögerungen im Bauprozess genannt. Darauf hätte die Stadt nur bedingt Einfluss.

Hat sie das wirklich nicht? Baugenehmigungen usw. hängen schließlich durchaus an den Ämtern!

Bis Mitte Februar 2015 wurden weitere 870 Plätze geschaffen. (Die Eröffnungen 2015 findet ihr hier). 

2) Kita-Plätze / Mangelverwaltung

Laut Amtsleiter Tsapos hätten die Träger neu eröffnender Kitas derzeit Probleme, ihre Plätze im Kindergartenbereich (nicht Krippe!) voll zu bekommen.

Jede Menge freie Plätze gebe es in den Kitas:

  •  Kita Bästleinstrasse 4 (Nordost, Herbie e.V., Eröffnung 01.04.)
  • Kita Kohlgartenstrasse 9 (Ost, Fairbund e.V., Eröffnung 01.06)
  • Kita Lutherstrasse 4 (Ost, Outlaw, Eröffnung 01.06.)

Ihr solltet euch also wirklich an die Träger von neuen Kitas wenden! Allerdings ist hier festzuhalten: Es sind natürlich keine Kitas in familienreichen „In-„Vierteln, sondern eher in Stadtgebieten, wo es mehr Kitas als Kinder gibt. Das liegt an fehlendem Baugrund in beliebten Stadtvierteln. Tatsächlich wurden und werden Bauflächen wohl häufig lieber hochpreisig verkauft.

Im Krippenbereich gebe es nach wie vor mehr Anfragen als Plätze , allerdings sei Tagespflege derzeit nicht ausgelastet. (Die Träger der Tagespflege findet ihr hier. Vor- und Nachteile der Tagespflege haben wir hier versucht, zusammenzustellen.)

Da im Ü3-Bereich offenbar viele Plätze nicht belegt werden können, wurde beim Landesjugendamt eine übergangsmäßige Kapazitätsumverteilung beantragt, d.h.: Einige Kitas sollen für freie Kindergartenplätze Plätze im Krippenbereich anbieten dürfen, solange der Mangel besteht. Das Landesjugendamt habe signalisiert, dass die Umwandlung möglich ist.

Das bewege sich in einem Rahmen, in dem keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden müssen.

Einige Kitas haben 2014 mehr Kinder aufgenommen als ihre Kapazität eigentlich zulässt („kurzfristige Überbelegung“). Die städtischen Kitas haben eine Verlängerung dieser Regelung beantragt und das auch den freien Trägern empfohlen.

Dass die Überbelegung nicht kurzfristig sein wird, war absehbar… Es kann vermutet werden, dass das zu Lasten der Betreuungsqualität geht. Gegenargument ist, dass in Kitas mit offenen oder teil-offenen Konzepten 1-2 Kinder mehr pro Kita – mehr sind es meist nicht – nicht ins Gewicht fallen.

3) Kitaplatz-Bedarfsplanung 2015/16

Es wurde mitgeteilt, dass auf Basis der Elternbefragungen mit einem Bedarf im Bereich der 1-3-Jährigen von 83,7% gerechnet würde. In den nächsten Jahren würde sich das der 90%-Marke annähern.

Das würde bedeuten, dass entgegen unserer Vermutungen bzw. Behauptungen (auch hier) der Bedarf im Bereich U3 nicht zu niedrig angesetzt wird. Fraglich ist nur, warum der Bedarf in der Bedarfsplanung mit 58,20% ausgewiesen wird? (Bedarfsplanung Kita Leipizg 2015/16, S. 5)

4) Relaunch Kita-Portal

Das Portal wird voraussichtlich Ende April auf den Elternaccount umgestellt (Die Neuerungen haben wir hier beschreiben). Derzeit laufen die ersten Testphasen. Wann genau umgestellt wird, soll nach Ostern feststehen.

Weitere Infos, die wir dazu bekommen haben:

  • Nach Bedarfsanmeldung bekommen die Eltern das Aktenzeichen ihres Bedarfs und Informationen bzw. einen Leitfaden zum Kita-Portal zugeschickt.
  • Neben dem Abspeichern eurer Daten in den Alternaccount ist auch die Angabe von 5 Wunsch-Kitas möglich.
  • Die Wünsche werden den Kitas, die das Portal nutzen (!), angezeigt. Sechs Monate vor gewünschtem Betreuungsbeginn sollen die Wunschlisten bearbeitet werden. Das wird bei dem regulären Betreuungsbeginn September jeweils im Februar/März sein. Euch wird dann der Status: „In Bearbeitung“angezeigt und per E-Mail mitgeteilt.
  • Die Kita muss dann die Wünsche sichten und Eltern auswählen. Wenn ihr ausgewählt wurdet, wird das ebenfalls angezeigt und per E-Mail mitgeteilt, in der ihr aufgefordert werden, mit der Kita Kontakt aufzunehmen. Aus den KIVAN-Daten kann die Kita-Leitung direkt euren Vertrag erstellen. Die Referenznummer ist notwendig, um den Vertrag zu unterschreiben.
  • Wenn sich Kita nicht für euch entscheidet, wird der Status „abgelehnt“ angezeigt und per E-Mail kommuniziert.) Ihr könnt dann den Wunsche löschen und einen neuen angeben. Wichtig: Wenn eine Kita euch einmal abgelehnt hat, könnt ihr euch nicht wieder bewerben.Das sehen wir durchaus kritisch. Was ist, wenn ihr euch für euer Kind im Krippenalter in der Kita beworben habt, die Kita keinen Platz hatte und ihr euch für den Kindergartenbereich gern wieder bewerben wollt?

     

  • Wie wählen die Kitas aus? Solange die Plätze nicht ausreichen, müssen die Kitas entscheiden, welche Familien einen Platz bekommen und welche nicht. Im Moment wird von der Stadt der Nachweis vom Arbeitgeber verlangt, dass bzw. ab wann ihr berufstätig oder in Ausbildung seid, und zwar beide Elternteile.
  • Die Tagespflege nimm nicht an diesem Wunschabgabe-System teil. Verträge werden aber auch in der Tagespflege mit der Referenznummer der Bedarfsanmeldung unterzeichnet.
  • Die Such- und Reservierfunktion bleibt wie gehabt erhalten.
  • Tatsächlich scheinen schon jetzt zunehmend mehr Kitas jetzt aufgrund der eingeführten Referenznummer ihre Plätze wieder über das Portal zu verwalten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass einige das nicht tun werden.

5) Fachkräftemangel in den Kitas?

Da viel gebaut wird, braucht es viele neue ErzieherInnen. Noch gebe es BewerberInnen, aber nach Aussage der TrägervertreterInnen wird es zunehmend enger und es muss eigentlich jede BewerberIn genommen werden.

Das sehen wir im Hinblick auf die Betreuungsqualität kritisch.

6) Einsatz von Assistenzkräften

Zum Gesetzesentwurf auf Sachsenebene, dass der Personalschlüssel auch dann erfüllt wird, wenn 20% des Personals Assistenzkräfte sind wurde bemerkt, dass  das zwar kritisch gesehen wird, wenn es beschlossen wird, werden aber definitiv auch ErzieherInnen durch Assistenzkräfte ersetzt, weil das teurere Personal nicht finanziert würde.

Bitte unterschreibt die Petition, damit diese Regelung nicht durchkommt: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-verschlechterung-der-betreuungssituation-in-sachsischen-kindertagesstatten.

Allerdings teilte die freie Presse mit: „Eine Mehrbelastung der Eltern durch steigende Betriebskosten in den Kitas wird es nicht geben, so die Koalitionäre. (…) Auch habe man sich geeinigt, nur qualifizierte Assistenzkräfte für die Kinderkrippen ab 2017 einzustellen.“ (http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Sachsen-Koalition-stockt-den-Haushalt-auf-artikel9151844.php)

Rückblick 2014, Vorschau 2015/16

Wir haben einige Anfragen an das Amt für Jugend, Familie und Bildung gestellt und diese nun ausgewertet, um das Kita-Jahr 2014 Revue passieren zu lassen und einen Ausblick für Entwicklungen, Neuerungen usw. für 2015/16 geben zu können. In Leipzig leben aktuell 55.297 Kinder, davon 37.853 bis Schuleintritt, es gibt insgesamt 319 Kinderbetreuungseinrichtungen (inkl. Hort).

Bedarfsplanung 2014 vs. Realität

  • betreute Kinder 2014:

Im Jahresdurchschnitt wurden 2014 5.312 Krippenkinder, 15.654 Kindergartenkinder und 2.625 Kinder in der Tagespflege betreut. (= 23.591 betreute Kinder 2014 im Durchschnitt)

  • von der Stadt geschätzter Bedarf 2014:

Für das Jahr 2014 hat die Stadt Leipzig folgenden Bedarf ermittelt (=geplante Plätze / Plätze, die hätten zur Verfügung stehen sollen, von der Stadt ermittelter Bedarf):

  • 6.646 Krippenplätze
  • 18.544 Kindergartenplätze
  • 2.908 Plätze in Kindertagespflege.

Die Stadt schätzte Ende 2013, dass 2014 28.098 Plätze im Vorschulbereich benötigt werden. Diskrepanz tatsächlich betreute Kinder vs. geschätzter Beetreuungsbedarf: 2014 gab es demnach ca. 4507 Plätze zu wenig, wenn man vom ermittelten Bedarf der Stadt ausgeht. Das heißt: Etwa 16% der Familien, die einen Betreuungsplatz brauchen, bekommen keinen!

  • realisierte Plätze 2014:

Im Jahr 2014 entstanden insgesamt 1.332 Plätze für Kinder bis Schuleintritt in Kitas, davon 372 Krippenplätze und 81 Plätze in Kindertagespflege. Diskrepanz Bauplanung vs. realisierte Plätze: 2014 konnten offenbar nur 26% der ursprünglichen 5000 zusätzlichen Betreuungsplätze tatsächlich realisiert werden. Im Januar 2015 wurden bereits 3 neue Einrichtungen in Betrieb genommen, damit stehen weitere 333 Plätze zur Verfügung. (= gesamt: 1665 Plätze)

Bedarfsplanung 2015

  • von der Stadt geschätzter Bedarf 2015:  

Für das Jahr 2015 wurde entsprechend Bedarfsplanung folgender Bedarf ermittelt: Es bräuchte Ende 2015…

  • 6.767 Plätze in der Krippe
  • 18.670 Plätze im Kindergarten
  • 2.961 Plätze in der Tagespflege.

Die Stadt schätzt, dass 2015 28.398 Betreuungsplätze im Vorschulalter benötigt werden. Das sind 300 Plätze mehr als im Vorjahr. Die Stadt müsste in diesem Jahr über 4000 Plätze realisieren, um dem Bedarf entsprechen zu können!

  • Die Stadt schätzt, dass 38,50% der Kinder im Alter 0-3 im Jahr 2015 entsprechend dem Wunsch der Eltern betreut werden sollen,
  • 58,20% im Alter 1-3,
  • 92% im Alter 3-7 (inkl. Hort).

(Link zur Bedarfsplanung der Stadt Leipzig für 2015/16)

  • geplante Kita-Projekte 2015:

Bis Ende 2015 werden nach Aussage des Amts für Jugend, Bildung und Familie  in 14 Neubau- und 7 Erweiterungsmaßnahmen 2.426 Plätze für Kinder bis Schuleintritt, davon 698 Krippenplätze entstehen. Ende 2015 werden also nach wie vor wahrscheinlich mindestens 2000 Plätze fehlen! Darüber hinaus sind für 2015 noch weitere 8 Maßnahmen (4 Neubauten, 4 Erweiterungen) mit 799 Plätzen, davon 240 für Krippenkinder geplant, bei denen gegenwärtig jedoch Verzögerungen im Ablauf eingetreten sind, die möglicherweise dazu führen könnten, dass eine Inbetriebnahme im Jahr 2015 nicht realisierbar ist. Die Baumaßnahmen, die voraussichtlich 2015 fertig gestellt werden sollten:

  1. Kita Riebeck- / Kregelstraße
  2. Kita Lößniger Straße 10
  3. Kita Baestleinstraße 4
  4. Kita Hildegardstraße 56
  5. Kita Wurznerstraße 24-30
  6. Kita Kohlgartenstraße 9
  7. Kita Lutherstraße 4
  8. Kita Seipelweg 16b
  9. Kita Scheffelstraße 42 – KG – Erweiterung
  10. Kita Bornaische Straße 184
  11. Kita Arndstraße 46
  12. Kita Rietschelstraße 52
  13. Kita Ernst Keil Straße 17
  14. Kita Demmeringstraße 83
  15. Kita An der Lehde 14
  16. Kita An der Lehde 12
  17. Kita Stahmelner Straße 28
  18. Kita Fleißnerstraße 2 – Neubau
  19. Kita Richterstrasse
  20. Kita Bothestraße 30

(Für genauere Informationen zu Trägern, Kapazitäten, Stand der Baumaßnahmen, Eröffnung siehe: http://www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/kinderbetreuung/kindertagesstaetten/kitaneubauten/.)

Dennoch teilt das Amt für Jugend, Bildung und Familie Leipzig uns mit: „Mit Schuljahresbeginn 2015/2016 wird sich die Lage deutlich entspannen.“ Wir können das den Zahlen aber nicht entnehmen.

Weitere Informationen

  • Angebote der Stadt für Familien ohne Betreuungsplatz:

Zitat des Amts für Jugend, Bildung und Familie uns gegenüber zu unserer Nachfrage diesbezüglich:

„Seit 2007 errichtet die Stadt Leipzig in Kooperation mit Investoren und freien Trägern neue Kitas. Alle Anstrengungen sind darauf gerichtet, ausreichend Plätze vorzuhalten. Im U3-Bereich müssen wir für Kinder planen, die noch nicht geboren sind. Das ist eine große Herausforderung. Die Stadt Leipzig wird in den beiden kommenden Jahren noch mehrere tausend Kita-Plätze schaffen. Das schließt nicht aus, dass es zeitweise zu Engpässen kommt.“

Für die Familien, die keinen Betreuungsplatz ergattern können, hat die Stadt insofern keine Lösung. Es bleibt den Leipziger Eltern insofern nur noch die Möglichkeit von ihrem Recht auf einen Betreuungsplatz Gebrauch zu machen und die Stadt zu verklagen.

  • Kita-Portal:

Zwischen April und Juli 2015 soll das Elternportal / Kitaportal umfunktioniert werden. Zwei wichtige Neuerungen gibt es: 1. Der Elternaccount wird eingeführt, 2. die Arbeit mit Referenznummern beginnt. Was heißt das und wie soll das laufen?

  • Voraussichtlich ab dem 2. Quartal 2015 können sich Eltern einen Benutzeraccount über www.meinkitaplatz.de anlegen. Über den Account haben die Eltern die Möglichkeit, die Daten zum Kind und zu den Sorgeberechtigten zu hinterlegen.
  • Aktuell läuft die Testphase unter Einbeziehung der Verwaltung, einiger Kitas und der Elternschaft.
  • Über den Account können Eltern ihren Betreuungsplatzbedarf elektronisch direkt an die Stadt (bzw. das Amt für Jugend, Familie und Bildung) übermitteln. Die Bedarfsanmeldung kann aber auch weiterhin schriftlich eingereicht werden.
  • Außerdem können die Eltern über den Elternaccount ihre Wunschkitas angeben. Die abgegebenen Wünsche erscheinen in den jeweiligen Kitas und sollen 6 Monate vor gewünschten Betreuungsbeginn durch die Einrichtungen bearbeitet werden.
  • Nach der Abgabe der Bedarfsanmeldung erhalten die Eltern für ihr Kind eine Referenznummer in einem Brief vom Amt für Jugend, Familie und Bildung mitgeteilt. Neue Verträge müssen ab Einführung des Elternaccounts im Kivan mit dieser Referenznummer unterschrieben / verifiziert werden.
  • Die Reservierungsmöglichkeit von freien Plätzen im Kivan bleibt bestehen. Der Elternaccount kann für den Reservierungsvorgang genutzt werden.
  • Die Eltern werden über die Neuerungen in der Presse informiert. Der Ablauf und die Funktionsweise sind in den Fragen und Antworten (FAQ) unter http://www.meinkitaplatz-leipzig.de beschrieben. Weiterhin können sich die Eltern an das Bürgertelefon (0341 123-0) wenden.

Mit dem Elternaccount soll die Lücke zwischen dem Bedarf an Betreuungsplätzen und der tatsächlichen Versorgung klarer werden. Mit Einführung des Elternaccounts benötigen Eltern für den Abschluss eines Betreuungsvertrages in einer Kita also zwingend eine Referenznummer!

  • Betreuungsschlüssel:

Zum 01.09.2015 wird der Personalschlüssel von 1:13 auf 1:12,5 im Kindergartenbereich und von 1:6 auf 1:5,5 im Krippenbereich angehoben. 2016 dann auf 1:12 und 1:5. Allerdings gilt – laut Gesetzesentwurf der sächsischen Staatsregierung dazu – der Personalschlüssel auch dann als eingehalten, wenn 20% davon als Assistenzkräfte (= Sozialassistentinnen, Kinderpflegerinnen, …) beschäftigt werden. Damit hat Sachsen nach wie vor einen nicht ausreichenden Personalschlüssel (zum Vergleich: http://www.laendermonitor.de/uebersicht-grafiken/indikator-9a-personalschluessel-in-kitas/index.nc.html) und es ist davon abgesehen keine Steigerung der pädagogischen Qualität zu erwarten. Das bedeutet: Pro 12 Kinder über 3 bzw. pro 5 Kinder unter 3 Jahren muss dann eine Vollzeitkraft zur Verfügung stehen. In einer Kita mit 120 Plätzen, davon 20 im Krippenbereich haben bisher 11 Erzieherinnen gearbeitet. Ab 2015 würde – durch die neue Mindestvorgabe – in der Kita mit 140 Kindern dann eine Person (oder 1,5 – d.h. 1 Vollzeit und eine Teilzeit-Stelle) mehr eingestellt. Das wird dann allerdings höchstwahrscheinlich keine (für das Land und die Kommune) „teure“ Erzieherin sein, sondern eher eine „günstige“ Sozialassistentin. Und nicht nur das! Tatsächlich könnte die Kita sogar „guten Gewissens“ eine bis 1,5 Erzieherinnen rausschmeissen und dafür Assistenzkräfte einstellen!

Gesetzesentwurf: 20% Assistenzkräfte statt Fachkräfte + Erhöhung Elternbeiträge

Die Landesregierung will den Erzieherschlüssel zwar in den kommenden Jahren etwas verbessern: Von 1:13 auf 12,5, 2016 dann auf 12 Kinder.

Nicht so laut mitgeteilt werden aber zwei geplante Verschlechterungen:

1.) Ab. 01.09.2015 können 20% der Fachkräfte in Kitas durch sogenannte „Assistenzkräfte“ ersetzt werden. 

Im Begleitgesetz zum Haushalt heißt das: „Flexibilität des Persönaleinsatzes erhöhen“. Im Haushaltsplan heißt es: „Der in Satz 1 Nummer 1 genannte Personalschlüssel gilt auch als erfüllt, wenn im Umfang von bis zu 20 Prozent des nach Satz 1 Nr. 1 erforderlichen Personals Assistenzkräfte eingesetzt werden.“ (S. 92) und weiter „Assistenzkräfte sind zum Beispiel staatlich geprüfte Sozialassistenten (…)“ (S. 114)

Das heißt: Ab 01.09.2015 werden 20% der Erzieherinnen und Erzieher ersetzt durch Sozialassistentinnen und -assistenten, die dann die Kinder betreuen. Der Unterschied liegt vor allem in einer deutlich geringeren Ausbildungszeit und in einer dem entsprechend noch geringeren Bezahlung. (Zu den Unterschieden: http://www.erzieherin-ausbildung.de/content/sozialassistent-vs-kinderpflegerin) Das heißt zum einen, dass dann Menschen in den Kitas mit den Kindern arbeiten, die schlechter dafür qualifiziert sind und zum anderen, dass Menschen für die Betreuung der Kinder noch schlechter bezahlt werden als die Erzieherinnen.

Es ist absehbar , dass die Kommunen (finanziellen) Druck machen werden, dass künftig diese weniger qualifizierten und billigen Kräfte in den Kitas eingesetzt werden.

2.) Künftig dürfen die Eltern mit einem höheren Elternbeitrag beteiligt werden: statt wie bisher max. 30% der Betriebskosten sollen dann 33% möglich sein.

Die Kommunen stehen unter dem (finanziellen) Druck, die Erhöhung der Elternbeiträge durchzuführen.

Das spiegeln die Medien nicht so deutlich, dabei sollten die Eltern diesen Plan kennen und sich ggf. dazu gegenüber der Politik äußern!

Siehe:


(Vielen Dank an Jürgen Brehme vom freien Kindergarten Leipzig e.V., der uns darauf aufmerksam gemacht hat!)