Archiv der Kategorie: Interviews zur Kita-Krise

Betroffene Eltern (4): Keine Unterstützung vom Jugendamt

Ronny Eichhorn, einer der Initiatoren von LeiKiLa e.V., schildert in einem offenen Brief an den Jugendamtsleiter die verzweifelte Situation seiner Familie:

Sehr geehrter Dr. Nicolas Tsapos,

Angesichts der aktuellen Debatte um fehlende Kita-Plätze wird dies sicher nicht die einzige schriftliche Meldung sein, die (hoffentlich) über Ihren Tisch gehen wird. Dennoch sehen wir angesichts unserer dramatischen Situation keine andere Möglichkeit, als uns direkt an Sie zu wenden. Wir – Ronny 43, Ulrike 39, Esther 3, Jolantha 2 und ab Mai 2014 Baby Nummer drei – stehen ab Ende April vor einem Dilemma. Für unsere beiden Kinder haben wir dann keinerlei Betreuung mehr – die Tagesmutter zieht in eine andere Stadt – und auch überhaupt keine Aussicht auf zwei Plätze in einem Kindergarten. Dazu kommt noch verschärfend, dass wir, wie schon oben erwähnt, ab Mai einen weiteren Neuzugang in unserer Familie haben. Zwei Monate werden wir diesen Zustand irgendwie managen können, weil ich in Elternzeit gehen werde. Ab spätestens Mitte Juli sind wir dann mit unserem Latein am Ende. Ich muss wieder meiner Arbeit als Freier Mitarbeiter des MDR nachgehen, schlicht um die Familie zu ernähren. Wie dann meine Frau mit einem Säugling und zwei kleinen Kindern den Alltag bestreiten soll, ist uns bisher noch nicht klar.

Sicher, diese Situation trifft uns nicht ganz unvorbereitet. Da wir bereits im vergangenen Jahr wussten, wie schwer es ist, hier in Leipzig zwei für uns akzeptable Betreuungsplätze zu finden, hatten wir uns einer Elterninitiative angeschlossen. LeiKiLa e.V. hat sich auf die Fahnen geschrieben, selbst eine Klein-Kita zu gründen, die auch noch integrativ sein soll. Damals waren in der Initiative ausschließlich Eltern, die ein ähnliches Problem hatten wie wir. Eine tolle Idee, fanden wir und stürzten uns in die Arbeit. Leider fanden wir bei Ihrem Amt keine wirkliche Unterstützung – im Gegenteil. Ihr Vorgänger machte mehrfach unmissverständlich klar, dass eine Kita unter 75 Kindern nicht gewollt sei. Danach folgten Presseartikel, Fernseh- und Radiobeiträge und viele Gespräche und Vor-Ort-Termine mit unterschiedlichen MitarbeiterInnen Ihres Amtes. Ehrlich – bis heute habe ich keine wirkliche Unterstützung unserer Initiative gespürt. Jetzt viele Monate später ist unser geplanter Eröffnungstermin – Anfang August 2014 – in weite Ferne gerückt. Auch gab ein Großteil der Startbesetzung entnervt oder entmutigt auf.

Wir, die wir unglaublich viel Zeit, Kraft und Nerven in dieses Projekt gesteckt haben, stehen aktuell richtig mit dem Rücken zur Wand. Natürlich haben wir jetzt auch eine Bedarfsanmeldung an Ihr Amt verschickt. Doch ein Blick auf die Kitaplatz-Seite genügt, um zu sehen, wie groß unsere Chancen sind. Wir wissen auch, dass wir theoretisch unser Recht auf einen Kita-Platz einklagen könnten. Das wollen wir aber möglichst nicht tun, weil es am grundlegenden Problem nichts ändert. Wir benötigen hier und jetzt zwei Plätze in einer Einrichtung. Vielleicht könnte man sich ja mal zu einem Gespräch treffen. Wir würden Ihnen unsere Sicht der Dinge gern persönlich schildern. Aber vielleicht fällt Ihnen ja auch etwas ein, wie uns in unserer derzeit ausweglos scheinenden Situation geholfen werden kann.

Viele Grüße

Ronny Eichhorn

Werbung

Sächsisches Kultusministerium: „enormer Ausgabenanstieg durch gestiegene Kinderzahlen“

Die Leipziger Kita-Initiative im Gespräch mit dem Sächsischen Kultusministerium:

Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?

Der Freistaat Sachsen setzt mit dem Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) und den dazu gehörenden Verordnungen die wesentlichen Standards für die kommunale Aufgabe Kindertagesbetreuung. Diese Standards sind mit den Kommunen abgestimmt. Zu diesen Standards gehört der Sächsische Bildungsplan als Grundlage der pädagogischen Arbeit. Der Freistaat Sachsen fördert die kommunale Aufgabe im Jahr 2013 mit insgesamt rund 439 Mio. € als Betriebskosten- und Projektzuschüsse. Hinzu kommt eine Förderung investiver Maßnahmen in Höhe von 30 Mio. €.

Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?

Die Deckung des ständig gestiegenen Platzbedarfs ist sowohl in Leipzig wie auch in Dresden eine große Herausforderung. Alle sächsischen Kommunen gehen allerdings davon aus, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem 1. Lebensjahr erfüllt werden kann.

Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?

Die Höhe der Kita-Pauschale in § 18 SächsKitaG hat sich seit 2005 dahingehen geändert, dass 75 € für die Finanzierung zusätzlichen Personals zur Umsetzung der Schulvorbereitung hinzugekommen sind. Der Umfang der Mitfinanzierung der Betriebskosten hat sich von 2005 bis 2013 von 278 Mio. € auf 413 Mio. €  erhöht. Aufgrund dieser enormen Entwicklung der Ausgaben durch die gestiegenen Kinderzahlen konnte eine Erhöhung der Pauschale  nicht erreicht werden.

Inwiefern setzten Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein? 

Der Freistaat Sachsen stellt 2013 und 2014 jeweils 5 Mio. € zusätzlich für eine Verbesserung der Situation in Kitas mit besonders hohem Anteil an Kindern mit Lern- und Lebenserschwernissen ein. Hiermit können bis zu 120 Stellen zusätzlich zum Personalschlüssel finanziert werden. Die Stadt Leipzig wird voraussichtlich mit einer zweistelligen Zahl von Einrichtungen beteiligt sein.

Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?

Der Freistaat befindet sich in ständigem Dialog mit den Kommunen zur Bewältigung der kommunalen Lasten bei der Daseinsvorsorge. Eltern setzen sich im Rahmen ihrer Mitwirkung nach § 6 des SächsKitaG seit langem für gute Rahmenbedingungen in den Kindertageseinrichtungen ein.

Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?

Der Bund stellt den Ländern für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr zusätzliche investive Mittel zur Verfügung. Für Sachsen beträgt die Summe 2013/14 45,41 Mio. €. Auch in einer Reihe anderer Aktivitäten, wie z. B. dem Bundesprogramm Frühe Chancen – Schwerpunktkita Sprache und Integration trägt der Bund wirksam zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung bei.

CDU (Sachsen): „Die Stadt muss die Prioritäten selbst setzen!“

Die Leipziger Kita-Initiative im Gespräch mit Rolf Seidel (MdL, CDU-Fraktion): 

Träger sind die Kommunen

 Träger der Kindertageseinrichtungen sind die Kommunen und damit auch die Stadt Leipzig als Träger der örtlichen Jungendhilfe. Sie zeichnet nach dem „Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) für die Sicherung entsprechender Angebote und deren umfassende Ausstattung auch entsprechend verantwortlich. Dies gilt sowohl für die Bereitstellung von Betreuungsplätzen und die Sicherung des Fachpersonals.

Finanzmittel des Landes sind lediglich als Zuschuss gedacht

Die entstehenden Betriebskosten haben die Gemeinden einschließlich eines Landeszuschusses und der entsprechenden Elternbeiträge zu decken. Der Landeszuschuss dient als ergänzender Zuschuss zur Sicherung der Betriebskosten. Eine Anhebung der Pauschale wurde in der letzten Haushaltsverhandlung durch die Fachpolitiker angestrebt, jedoch mit Blick auf die Haushaltsituation und die andererseits gestiegenen pauschalen Zuschüsse an die Gemeinden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nicht angepasst.

Die Stadt setzt die Prioritäten

Die Stadt Leipzig hat die entsprechende Pflicht, für ein ausgewogenes Angebot, auch unter Nutzung der individuellen Angebote der Kindertagespflege zu sorgen, ohne die Verantwortung auf den Freistaat Sachsen abzuwälzen. Die Stadt setzt in diesem Zusammenhang im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die Prioritäten selbst.

Erhöhter Aufwand für die Städte – trotzdem: Kita ist Sache der Kommune 

Erhöhte Zuschüsse für die großen Städte ergeben sich aus der Tatsache, dass durch Zuzug immer mehr Kinder in die Städte kommen. Dies erhöht aber natürlich auch den Aufwand für die Städte, wobei diese an durch zusätzliche Bevölkerung auch von zusätzlichen Zuschüssen über den kommunalen Finanzausgleich und weitere Einnahmen aus den Einkommenssteueranteilen profitieren. Eine Anpassung von Sach- und Personalkosten ist Aufgabe der Kommunen, auch gegenüber den freien Trägern, welche Kitas betreiben, sowie den Betreibern der Kindertagespflege. Der Freistaat leistet hier einen pauschalen Zuschuss.

Eine Absenkung des Betreuungsschlüssels bedeutet Kosten

Der Ausbau der Plätze wird durch das Land nicht behindert. Die Zuschüsse des Bundes werden ungemindert an die Kommunen weitergereicht. Darüber hinaus hat sich der Freistaat dazu entschieden, den Kommunen Investitionsmittel für den Ausbau und die Sanierung von Kindertageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Auch im Bereich der Qualitätsverbesserung und der Flexibilisierung von Öffnungszeiten gibt Sachsen weitere Mittel für den Bereich der Kinderbetreuung aus. Die Absenkung des Betreuungsschlüssels ist für die Kommunen bereits heute möglich. Allerdings lehnen diese eine solche Entwicklung mit dem Hinweis auf zusätzliche Kosten auf kommunaler Seite ab. Eine vollständige Übernahme der Kosten durch den Freistaat würde einen hohen dreistelligen Millionenbetrag und die Erhöhung von Elternbeiträgen bedeuten.

Kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung durch das Land

Die Kommunen sollten sich in Gänze ihrer Verantwortung für ihre Bürger und damit auch für die Kinder und deren Betreuung bewusst werden. Viele Kommunen tun dies bereits, an anderen Stellen, besonders auch in Leipzig, ist man sich in der Amtsspitze dieser Verantwortung nicht bewusst. Wer eine positive Bevölkerungsentwicklung hat und diese positiv begleiten will, der muss auch für die entsprechenden Rahmen- und Lebensbedingungen Sorge tragen. Der Freistaat Sachsen tut dies durch gezielte und pauschale Finanzzuweisungen an die Kommunen und greift nicht in die kommunale Selbstverwaltung ein.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Sachsen): „Mehrere Vorstöße der Opposition zur Verbesserung sind im Parlament gescheitert!“

Die Kita-Initiative im Gespräch mit Annekathrin Giegengack (MdL, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Bildungspolitische Sprecherin
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag):

Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?

In Deutschland ist die Kinderbetreuung im  Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sowie in den Kita- Ländergesetzen geregelt. Das heißt, bei der Kindertagesbetreuung stehen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam in der Verantwortung. Letztlich sind es aber die Kommunen, die ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen bereitzuhalten haben und auch sie werden es sein, die sich mit entsprechenden Klagen auseinandersetzen müssen, wenn es ihnen nicht gelingt, genügend Plätze vorzuhalten.

Die subsidiäre Organisation der Kinderbetreuung, das heißt die Verantwortungsübertragung auf die Städte und Gemeinden ist grundsätzlich richtig, allerdings muss dabei sichergestellt werden, dass die kommunale Ebene diese Aufgabe auch erfüllen kann. So wurden z.B. vom Bund im Zusammenhang mit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Krippenplatz insgesamt  2,7 Milliarden Euro für den Ausbau von Kitas bundesweit zur Verfügung gestellt. In Sachsen ist es so, das der Freistaat gern umfangreiche Vorgaben macht, bei der Umsetzung sich dann aber darauf zurückzieht, nicht zuständig zu sein. Stichwort Bildungsplan: Er wurde sachsenweit in allen Kitas verbindlich eingeführt ohne nach den Möglichkeiten der Umsetzung unter den gegebenen Bedingungen zu fragen.

Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?

Die konkrete Situation vor Ort ist in Sachsen sehr unterschiedlich. Es sind vor allem die großen Städte Dresden und Leipzig, die vor massiven Herausforderungen stehen: steigende Kinderzahlen, Zuzüge junger Familien und eine Betreuungsquote, die trotz hohem Niveau absehbar weiter steigen wird. In Dresden hat man mit einer Elternbefragung versucht, die Bedarfsplanung verlässlicher zu gestalten. Daneben wurden durch das sogenannte Raum-programm zusätzliche Plätze in den bestehenden Kitas ausgewiesen. Leipzig kann sich hingegen kaum auf eine empirisch gestützte Bedarfsprognose beziehen.

Die Vergabe der Plätze erfolgt nach nicht nachvollziehbaren Kriterien. Die Eltern sind in der Folge gezwungen, sich auf Wartelisten einzutragen und immer wieder in Einrichtungen vorzusprechen. Hinzu kommen Bauverzögerungen beim Kita-Neu- und Anbau. Das heißt, dass Plätze, mit denen bereits fest geplant wurde, nicht zum angestrebten Zeitpunkt bereitgestellt werden können. Insgesamt ist in absehbarer Zeit kaum mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.

Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?

Bei der Finanzierung der Kita-Kosten galt über viele Jahre die Faustregel: ein Drittel Land, ein Drittel Kommune und ein Drittel Eltern. Da das Kita-Gesetz den Landeszuschuss jedoch in seiner absoluten Höhe festlegt – seit 2005 beträgt dieser 1.875 Euro pro Kind und Jahr – verschiebt sich dieses Gleichgewicht immer weiter zu Ungunsten der Kommunen und Eltern.

Gern wird von den Abgeordneten der Regierungskoalition darauf hingewiesen, dass die Ausgaben des Freistaates für Kita im Staatshaushalt doch gestiegen seien. Ja, das stimmt. Aber nicht weil der Freistaat für die Kinderbetreuung mehr Geld ausgibt, sondern weil mehr Kinder da sind! Während unser Haushaltsvolumen im Freistaat in den letzten 8 Jahren um mehrere hundert Millionen gewachsen ist, gibt der Freistaat seit 8 Jahren keinen Cent mehr aus pro Kindergartenkind. Mehrere Vorstöße der Opposition zur Anhebung der Kita-Pauschale und zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels sind seit dem im Parlament gescheitert. Wie eine Veränderung erreicht werden kann? „Richtig“ wählen!

Inwiefern setzen Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein?

Wir haben bei den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen die Erhöhung des Landeszuschusses sowie eine Veränderung des Betreuungsschlüssel gefordert. Allein dieser erste Schritt, d.h. die Senkung des Schlüssels auf 1:12 in der Kita und 1:5 in der Krippe, würde jährliche Mehrkosten von gut 85 Millionen Euro verursachen. Wir sind bereit, dem Bildungsbereich auch finanziell Priorität einzuräumen und halten deshalb weiter an dieser Forderung fest. Wir sind der Überzeugung, dass Kitas als Bildungseinrichtungen in erster Linie eine gute pädagogische Konzeption, ausreichend und qualifiziertes Personal sowie faire Rahmenbedingungen – vor allem Zeit – brauchen. Kitas können so auch entscheidend dazu beitragen, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und allen Kindern einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Neben der Forderung nach einer Verbesserung des Personalschlüssels setzen wir uns deshalb auch für eine gezielte Förderung von Kitas in sozialen Brennpunkten ein.

Generell stellen wir mit Sorge fest, dass in der aktuellen politischen Diskussion die quantitativen Fragen eine immer größere Rolle spielen als qualitative Gesichtspunkte. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz und der massive Ausbau an Plätzen in Kindertagesstätten und in der Tagespflege dürfen nicht zu Einbußen bei der Qualität führen.

Zu eben diesem Thema veranstaltet die GRÜNE – Landtagsfraktion am 29.06. einen „Sächsischen Krippengipfel“ in Dresden*. Wir richten uns mit diesem Angebot nicht nur an Erzieherinnen und Erzieher, Verbands-  oder Interessenvertreter sondern auch an die Eltern. Als Themen stehen die Bedarfsplanung und Platzvergabe, die Möglichkeiten und Grenzen frühkindlicher Sprachförderung sowie die Qualität in der Tagespflege auf dem Programm. Neben dem fachlichen Austausch ist es für uns wichtig herauszustellen, wo das Land aktiv werden muss, um die Betreuungssituation zu verbessern, kurzum: Wie kann den Ansprüchen an die Qualität frühkindlicher Bildung und Erziehung in der derzeitig angespannten Lage entsprochen werden und welche Rahmenbedingungen braucht es dazu?

Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politiker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?

Bei solchen Fragen wird aus Verlegenheit immer gern auf das Petitionsrecht und dergleichen verwiesen. Ich habe die Erfahrung gemacht, wer für seine Interessen streiten will, sollte seine Recht kennen. Deshalb hat meine Fraktion z.B. auch ein Gutachten beim Juristischen Dienst des Landtags in Auftrag gegeben. Darin soll geklärt werden, welche rechtlichen Folgen der Anspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1.8. für alle Beteiligten hat. Wir erhoffen uns insbesondere Antworten auf die Fragen, wer in welchem Fall mit Klagen oder Schadensersatzansprüchen zu rechnen hat. Welche Rolle das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern (noch) spielt und welche Rechte die Kommunen haben, wenn die Plätze absehbar nicht ausreichen. Sind Abstriche bei der Qualität zulässig? Dürfen Auswahlkriterien zum Einsatz kommen? Welche Möglichkeiten haben die Landkreise und kreisfreien Städte, den Bedarf an Kindertagesbetreuung zuverlässig zu planen und inwieweit sind die Eltern dabei zur Mitwirkung verpflichtet? Die Ergebnisse des Gutachtens erwarten wir am 1. Juli.

Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?

Das Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege wurde 2008 vom Bundestag beschlossen. Selbstverständlich steht der Bund in der Pflicht die Kommunen dabei zu unterstützen, deshalb stellte er insgesamt 2,7 Milliarden Euro für den Kita-Ausbau und 1,85 Milliarden Euro für Betriebskosten zur Verfügung. Das Handeln des Bundes ist jedoch nicht konsistent. So werden durch die Einführung des Betreuungsgeldes die Bemühungen um eine flächendeckende gute Kinderbetreuung wieder konterkariert. Und das Handeln des Bundes ist nicht nachhaltig. Es werden  Programme aufgelegt, die irgendwann wieder auslaufen, egal ob sich das Angebot etabliert hat oder das Thema weiter eine Rolle spielt. So ist  z.B. 2014 mit dem  Programm „Frühe Chancen“ zur Sprachförderung in den Kitas wieder Schluss. Die Sprachauffälligkeiten bleiben.

DIE LINKE (Sachsen): “ Verbesserung im Kita-Bereich sind abhängig von der regierenden Partei!“

Die Kita-Initiative im Gespräch mit Annekatrin Klepsch und Cornelia Falken (MdL, Kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion LINKE, Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses):

Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?

Rechtlich betrachtet ist der Freistaat Sachsen als Gesetzgeber verantwortlich für die Ausgestaltung des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und damit des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung in Sachsen. Der Rechtsanspruch der Eltern selbst richtet sich jedoch gegen die örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also an die kreisfreien Städte wie Leipzig oder die Landkreise.
In der Praxis folgt daraus, dass die Stadt Leipzig die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung festlegt, also ermittelt, wie viele Plätze in Krippe, Kita, Hort in welchen Stadtteilen in Leipzig benötigt werden. Der Leipziger Stadtrat entscheidet, in welcher Trägerschaft die Einrichtungen geführt werden, also in kommunaler oder in freier Trägerschaft. Ebenso ist es laut SächsKitaG Sache der Stadt Leipzig, die Betreuungsgebühren in einer Satzung festzulegen, jedoch dürfen die Eltern laut Gesetz nur bis max. 30 Prozent (Kita) an den Betriebskosten beteiligt werden.

Auf Landesebene, konkret durch das Kultusministerium und das Landesjugendamt, wird geregelt, welches Personal die Kinder betreuen darf. Die existierende Fachkräfteverordnung gilt für ganz Sachsen.
Der im Jahr 2005 eingeführte Sächsische Bildungsplan, den der Freistaat verantwortet, ist ebenfalls für alle sächsischen Kitas verbindlich (Ausnahme: Heilpädagogische Kitas). Allerdings ist Umsetzung des Bildungsplanes durch die knappe Personalausstattung der Kitas, die wiederum finanziell bedingt ist, gefährdet.

Der Freistaat, also die CDU-geführte Staatsregierung, könnte Abhilfe schaffen, indem einerseits die Fachkraft-Kind-Relation zu Gunsten kleinerer Gruppen im SächsKitaG verbessert wird und Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Urlaub in den Betreuungsschlüssel einberechnet wird und andererseits indem die Kita-Landespauschale erhöht wird. (siehe Antwort auf Frage 3)
Die Erteilung von Betriebserlaubnissen für die Kindertageseinrichtungen und die Einhaltung des Fachkräftegebotes ist wiederum Sache des Landesjugendamtes, einer nachgeordneten Behörde des Sozialministeriums.

Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?

Die Kita-Situation in Leipzig unterscheidet sich von den Landkreisen, da einerseits die Betreuungsquote der 1- bis 6-Jährigen in Kitas eine der höchsten in Sachsen ist und andererseits die steigenden Geburtenzahlen die Nachfrage nach Krippen- und Kitaplätzen zusätzlich erhöhen. Das vorhandene Platzangebot für Ein- bis Dreijährige in Leipzig liegt bereits deutlich über dem Ziel des Bundes, für 35 Prozent der Krippenkinder Plätze zu schaffen. Jedoch ist davon auszugehen, dass es Leipzig nicht gelingt, ab August 2013 allen Kindern einen Krippenplatz zur Verfügung zu stellen und damit den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Meine Befürchtung ist, dass die Eltern nicht nur zeitverzögert die benötigen Plätze erhalten, sondern auch weit weg von der Wohngegend, und damit lange Fahrzeiten in Kauf nehmen müssen.

Die Betreuungssituation ist in Leipzig wie in ganz Sachsen: zu wenige ErzieherInnen bzw. zu große Gruppen in Krippen und Kitas. Darüber hinaus ist für die nächsten Jahre ein Fachkräftemangel zu befürchten, wenn viele ErzieherInnen in Rente gehen und es nicht genügend gute BewerberInnen für freie Erzieherstellen gibt.

Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?

Hinsichtlich der Finanzierung tragen im Moment die Kommunen die Hauptlast, nämlich alle Kosten, die nicht durch die Gebühren der Eltern und die Kita-Pauschale des Landes (1.875 Euro pro Kind und Jahr) gedeckt sind. Entgegen der Ankündigung der damaligen CDU-Sozialministerin Helma Orosz im Jahr 2005, die Kita-Landespauschale zu erhöhen, ist diese seit 2005 konstant. Unseren Berechnungen zufolge müsste diese mindestens 200 Euro höher sein, um allein die Inflation auszugleichen. Alle demokratischen Oppositionsfraktionen im Landtag sind sich einig, dass die Fachkraft-Kind-Relation verbessert und damit die Gruppen verkleinert werden müssen und es deshalb einer Anhebung der Kita-Landespauschale bedarf. Dies lehnen CDU-Finanzminister Unland und Ministerpräsident Tillich bisher ab. Eine Erhöhung der Kita-Landespauschale setzt eine politische Prioritätensetzung voraus, wäre aber gegenwärtig durch Steuermehreinnahmen zu finanzieren.

Die Behauptung, dass der Landeszuschuss zur Kita-Finanzierung erst zwei Jahre später gezahlt wird, entspricht meines Erachtens nicht der sächsischen Rechtslage. Denn in § 2 Landeszuschuss für Kindertageseinrichtungen nach § 14 Abs. 5 SächsKitaG heißt es: „Für die Gewährung des Landeszuschusses hat der Träger der Einrichtung der Landesdirektion Sachsen bis zum 1. Mai eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. April des Jahres in der Einrichtung aufgenommenen Kinder, untergliedert nach Betreuungsart und Betreuungszeit, sowie die Anzahl der aufgenommenen Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe zu melden.“ Siehe auch Sächsische Kita-Finanzierungsverordnung. Richtig ist allerdings die Kritik der Kommunen, dass der Freistaat Sachsen die Gelder, die der Bund als Anschub zur Betriebskostenfinanzierung für den Krippenausbau einbehält und nicht zusätzlich zur Landespauschale weiterreicht. Weitergeleitet wurden bisher nur die investiven Gelder des Bundes für den Neubau von Krippenplätzen. Darüber hinaus stellte der Freistaat Fördergelder für den Neubau und die Renovierung von Kita-Plätzen zur Verfügung.

Die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege kämpft seit mehreren Jahren für eine Verbesserung der Betreuung und die Erhöhung der Kita-Landespauschale, u.a. mit der Kampagne „Weil Kinder Zeit brauchen“. Diese Kampagne benötigt die Unterstützung aller Eltern. Elternvertretungen und Elterninitiativen sollten sich an die Landtagsabgeordneten ihrer Stadt wenden, um für die Erhöhung der Kita-Finanzierung durch den Freistaat Sachsen zu werben.

Inwiefern setzten Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein?

Ich habe als Abgeordnete und gemeinsam mit meiner Fraktion alle parlamentarischen Möglichkeiten genutzt, mich für die Themen Krippenausbau, Verbesserung Betreuungsschlüssel und Erhöhung Kita-Landespauschale, Fachkräftesicherung einzusetzen. Wir haben dazu seit 2005 nicht nur in den jeweiligen Haushaltsberatungen Änderungsanträge für eine Erhöhung des Landeszuschusses eingebracht, sondern auch zahlreiche Anfragen an die Staatsregierung gestellt, Anhörungen im zuständigen Schulausschuss des Landtages und Vor-Ort-Besuche in Kitas durchgeführt sowie Anträge dazu und einen Gesetzentwurf eingebracht.*

Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politiker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?

Fachliche Hilfe leistet u.a. das Landesjugendamt in beratender Funktion.
Jede Verbesserung auch im Kita-Bereich ist abhängig von dem politischen Willen der regierungstragenden Partei (also derzeit CDU) und deren politischer Mehrheit im Parlament. Entweder die CDU-FDP-Koalition wird überzeugt, dass für bessere Kita-Betreuung in Sachsen auch mehr Geld des Freistaates zur Verfügung gestellt werden muss oder die politischen Mehrheiten im Landtag müssen sich nach einer Wahl ändern. Darüber hinaus können die Kommunen über den Sächsischen Städte- und Gemeindetag (SSG) sowie den Sächsischen Landkreistag (SLKT) jeweils Stellung auch zum Thema Kindertagesbetreuung gegenüber der Landesregierung nehmen und eine bessere Finanzierung und Personalausstattung einfordern.

Fachpolitisch ist es auch möglich, sich an den Landesjugendhilfeausschuss zu wenden, der nach §11 Landesjugendhilfegesetz über alle wesentlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen berät. Der LJHA hat u.a. eine Stellungnahme zur Evaluation des Sächsischen Bildungsplanes in den Kitas verfasst.
Eltern sollten sich in Elterninitiativen und mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen für eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels stark machen (siehe auch Antwort auf Frage 1 und 3). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Petition an den Sächsischen Landtag (www.landtag.sachsen.de) einzureichen.

Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?

Der Bund hat mit dem Bundestag als Gesetzgeber zunächst 1996 den bundesweiten Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und im Jahr 2008 mit dem Kinderförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz beschlossen. Für den Krippenausbau wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten seitdem 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Davon waren 2,1 Mrd. Euro Investitionsmittel und 1,9 Mrd. Euro eine Anschubfinanzierung für die Betriebskosten in den neuen Krippen. Der Bund hat seine finanzielle Beteiligung für den Ausbau der Kita-Betreuung erhöht, jedoch ist davon auszugehen, dass die Mittel nicht ausreichend sind und die Hauptlast der dauerhaften Finanzierung liegt weiterhin bei den Kommunen: „Insgesamt gibt der Bund den Ländern bis 2014 fast 5,4 Milliarden Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro. Von den 5,4 Milliarden Euro des Bundes stehen rund 2,7 Milliarden Euro in einem speziellen Sondervermögen für den Bau und die Einrichtung neuer Betreuungsplätze zur Verfügung, auf das die Länder anteilig zugreifen dürfen. Außerdem weist der Bund den Ländern für die Betriebskosten von neuen Betreuungsplätzen bis 2014 rund 2,7 Milliarden Euro zu.“ (Quelle: BMFSFJ)

Grundsätzlich ist die Bereitstellung von Kita-Plätzen jedoch Sache der Kommunen (siehe Antwort Frage 1). Jedoch existiert ein finanzieller Zusammenhang dahingehend, dass es einerseits einen Länderfinanzausgleich gibt und einen Finanzausgleich zwischen dem Freistaat Sachsen und den sächsischen Kommunen, damit diese ihre Pflichtaufgaben finanzieren können.

*

Kleine Anfragen an die Staatsregierung:

Drs. 5/1167 Kita-Platz-Mangel in Sachsen
Drs. 5/1215 Zusätzliche Kosten des Freistaates für die Kinderbetreuung
Drs. 5/1216 Schließung oder Neuschaffung von Kindertagesstätten in Sachsen
Drs. 5/3505 Kita-Zugangskriterien in den Landkreisen
Drs. 5/11090 Voraussetzungen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für Kinder unter 3 Jahren in Sachsen
Drs. 5/11531 Freiwilligendienste in Kitas

Antrag 5/1349 Umsetzung des Sächsischen Bildungsplanes in Kindertagesstätten

Dazu: Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Antrags zum Bildungsplan (31.05.2010 Schulausschuss) und Stellungnahme des Kultusministeriums

Drs. 5/7281 Kita-Weiterentwicklungsgesetz
Drs. 5/7281 Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung des Kita-Gesetzes im Schulausschuss am 13.01.2012
Große Anfragen an die Staatsregierung:
Drs. 5/5465 Situation der Beschäftigten in der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen
Drs. 5/5612 15 Jahre Jugendpolitisches Programm der Sächsischen Staatsregierung – Bilanzierung und Evaluierung

SPD (Sachsen): „Die Erhöhung der Finanzmittel wurde durch die CDU/FDP verhindert!“

Interview zur Kita-Situation mit Dr. Eva-Maria Stange, Mitglied des Sächsischen Landtags (SPD Fraktion): 

Welche Rolle spielt das Land Sachsen bei dem Thema Kinderbetreuung, speziell: Kita?

Über das Sächsische Kindertagesstättengesetz (http://www.recht.sachsen.de/Details.do?sid=5287515048720) werden wesentliche Standards festgelegt. Dazu gehört u.a. die Personalausstattung, Gruppengröße sowie der Landeszuschuss. Hinzu kommt der Sächsische Bildungsplan, der die qualitative verbindliche Grundlage für die Arbeit in den Kitas darstellt. Darüber hinaus beschließt der Landtag mit dem jeweiligen Haushalt zusätzliche Investitionsmittel, Mittel für die Qualitätssicherung etc.

Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein?

Da ich keine genaue Information über die Situation in Leipzig habe, aber eine analoge Bevölkerungsentwicklung wie in Dresden stattfindet, kann ich mich nur zu den damit verbundenen Problemen allgemein äußern. Es treffen in beiden Großstädten zwei Ereignisse zusammen: positives Bevölkerungswachstum weit über dem Landesdurchschnitt und Umsetzung des U3-Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab 1.8.2013. Beides gleichzeitig erfordert einen massiven Ausbauprozess  in kurzer Frist. In Dresden kommt es damit zu Engpässen und vermutlich auch zu einer Lücke ab dem 1.8.2013. Betroffen sind auch die Horte, da diese zwecks Schaffung von Kitaplätzen immer stärker in die Schulen einziehen und somit eine Doppelbelegung (Schule vormittags, Hort nachmittags)  erfolgt.

Die Mittel der Bundesregierung zum Ausbau U3 wurden bis 2012 nur mit ihrem investiven Anteil an die Kommunen weitergereicht, nicht aber mit dem Betriebskostenanteil. Der ist beim Land verblieben, was m.E. nicht Rechtens ist und die Kommunen zusätzlich gefordert hat. Mit dem neuen Haushalt 2013/14 (http://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_05_12-12-19.pdf )  wird ein Teil dieser Betriebskosten (pro Jahr 5 Mio.€) auch an die Kommunen weitergereicht, allerdings zweckgebunden über eine noch in Beratung befindliche Richtlinie zum Einsatz von zusätzlichem Personal. Hinzu kommen weitere Mittel des Bundes, die seinen Anteil noch einmal auf Druck der SPD regierten Länder aufgestockt hat.

Hat sich die Kitapauschale für die Kommunen seit 2005 nicht geändert? Wenn ja: Warum können nicht mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden? Wie könnte eine Erhöhung der Finanzmittel erreicht werden?

Die Kitapauschale hat sich in der Tat seit der letzten Erhöhung 2005, die die SPD in ihrer Regierungszeit ebenso durchsetzen konnte wie das gebührenfreie letzte Kitajahr (35 Mio.€, die 2011 von der  CDU/FDP-Regierung ersatzlos gestrichen wurden), trotz mehrfacher parlamentarischer Anträge durch die Opposition nicht erhöht. Die Erhöhung der Finanzmittel wurde durch die CDU/FDP-Regierung, aber auch die kommunalen Spitzenverbände bisher verhindert. Nur über eine Novellierung des Kitagesetzes und die folgende Einstellung der zusätzlich notwendigen Mittel im Haushalt 2015/16 wäre ein Änderung möglich. Die SPD-Fraktion hat dazu bereits mehrfach Gesetzesinitiativen und einen Stufenplan in den Landtag seit 2010 eingebracht.  Die Kampagne  der LIGA „Weil Kinder Zeit brauchen“ hat den Finger in die Wunde gelegt, wurde aber leider bisher nicht zum Anlass einen Verbesserung genutzt. Denn es geht nicht nur um die Finanzierung allein, sondern auch um eine qualitative Verbesserung des Betreuungsschlüssels, der viel zu hoch ist, um die guten Inhalte des Bildungsplans tatsächlich umsetzen zu können.

Inwiefern setzten Sie sich für eine Verbesserung der Situation ein?

Ein Teil der Frage wurde bereits beantwortet. Die SPD Fraktion wird immer wieder parlamentarische Initiativen ergreifen, um die Kitapauschale  zu erhöhen und gleichzeitig die Senkung des Betreuungsschlüssels zu erreichen. Außerdem gab es erheblichen Druck auf die Landesregierung, auch die vom Bund zur Verfügung gestellten Betriebskosten für den U3-bereich an die Kommunen weiterzureichen, was zumindest zu einem Teil mit dem DHH 2013/14 umgesetzt wurde.

Welche Möglichkeiten haben Eltern / Politiker einer Kommune Möglichkeiten, beim Land Hilfe zur Verbesserung zu bekommen?

Leider wurde die Kampagne „Weil Kinder Zeit brauchen“ nach meiner Wahrnehmung nicht ausreichend von Eltern unterstützt und blieb somit bei den ErzieherInnen bzw. den Verbänden mit symbolischen Aktionen hängen. Gesetze werden im Landtag immer von der Regierungsmehrheit entschieden. Solange es nicht gelingt die CDU/FPD zum Einlenken zu zwingen oder bei den Wahlen zum Landtag andere Mehrheiten zu ermöglichen, sehe ich keine Möglichkeit einer verbesserten Finanzierung der Kitas. Hinzu kommt dass mit dem vermutlichen Beschluss der Schuldenbremse in der Verfassung zusätzlicher Druck auch auf die Kommunen aufgebaut wird. Von den kommunalen Spitzenverbänden würde ich mir ein klareres Auftreten gegenüber der Landeregierung in der Frage der Finanzierung der Kitas wünschen. Leider bleibt dies immer in nicht transparent nachvollziehbaren Haushaltskompromissen stecken.

Welche Rolle spielt der Bund bei dem Thema Kinderbetreuung? Inwiefern ist er Ansprechpartner für die Verbesserung der kommunalen Situation?

Der Bund ist nur in der Pflicht, wenn  – wie geschehen – grundlegende Standards im Rahmen der Sozialgesetzgebung (z.B. SGB VIII) geändert werden. Dies trifft auf die Rechtsverpflichtung U3 zu. Daher hat der Bund hier auch zusätzliche Mittel für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Ansonsten ist der Bund formal aus der Pflicht, da sich der Rechtsanspruch aus dem SGB VIII, also die Versorgung mit Kitaplätzen ausschließlich an die Träger der Jugendhilfe richtet und dort umgesetzt werden muss oder von den Eltern einzuklagen ist.

Kindervereinigung Leipzig: „Die Qualität der Betreuung leidet!“

Die Kita-Initiative im Gespräch mit Matthias Heinz, Geschäftsführer der Kindervereinigung Leipzig (e.V.):

In Leipzig haben Eltern erhebliche Probleme, Kitaplätze zu finden. Was kommt von den Problemen bei Ihnen an?

Wir bekommen täglich ca. 10 Anfragen für Betreuungsplätze, vor allem im Krippenbereich, welche wir abschlägig beantworten müssen. Die Eltern sind oftmals sehr verzweifelt, weil sie z.T. durch den fehlenden Kitaplatz ihre neue Arbeitsstelle nicht antreten können. Wir wissen also ziemlich genau, wie die Situation für die Eltern momentan in Leipzig ist.

Welche Schwierigkeiten haben Sie als Träger von Kindertagesstätten aufgrund der Situation

Eltern beschweren sich massiv vor Ort bei den Kitaleiterinnen über fehlende Betreuungsplätze. Wir versuchen über zeitweilig genehmigte Überbelegungen die Situation zu entschärfen. Darunter leidet aber wieder die Qualität der Betreuung in den Kitas.

Wie gehen Sie mit den Problemen um?

Wir versuchen, alle Möglichkeiten der Erweiterung von Kitaplätzen in unserem Verantwortungsbereich auszuschöpfen. Darüber hinaus berieten wir in einer Einrichtung gerade die Umsetzung eines Erweiterungsbaues für 85 Kinderplätze vor. Darüber hinaus haben wir noch 5 neue Kooperationsverträge mit Tagespflegepersonen abgeschlossen (25 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze)

Was muss (aus Sicht der Träger) dringend verändert werden?

Es muss eine längerfristige Netzplanung für eine bedarfsgerechte Betreuung der Kinder im Vorschulbereich erfolgen. Die bürokratischen und finanziellen Hemmnisse für die Errichtung von Kindertagesstätten in Verantwortung der Freien Träger müssen dringend abgebaut werden. Der vom Freistaat Sachsen Betreuungsschlüssel im Kita-und Krippenbereich muss dringend verbessert werden. Die Stadt Leipzig muss weitere Kitas, welche zurzeit noch in Trägerschaft der Stadt Leipzig betrieben werden an Freie Träger abgeben. Diese können schneller, bedarfsgerechter und effektiver mit den Betreuungsplatzangeboten im Vorschulbereich umgehen. Darüber hinaus werden dadurch nachweislich  erhebliche Kosten gespart, welche für die Neuerrichtung von Plätzen und die Qualitätserhöhung der Betreuung eingesetzt werden können.

Was möchten Sie betroffenen Eltern und Stadt sagen?

Unser Verein unternimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles, um einen Beitrag für die Entspannung der kritischen Betreuungssituation im Kitabereich der Stadt Leipzig zu leisten.

Über die Leipziger Kindervereinigung

An der Seite unserer Kinder – so lautet ein Motto unserer vielseitigen Arbeit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Die KINDERVEREINIGUNG e.V. wurde im März 1990 gegründet. Als Verein sind wir vor allem mit vielen ehrenamtlichen Mitgliedern und Helfern mit und für Kinder und Jugendliche im Sinne der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes tätig.

Der Zweck der KINDERVEREINIGUNG Leipzig e.V. ist darauf gerichtet, Beiträge zur Schaffung förderlicher sozialökologischer Rahmenbedingungen für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten in den Lebensräumen innerhalb und außerhalb der Familie zu leisten.

(http://www.kv-leipzig.de/aktuelles.html)

Betroffene Eltern (4): „Wir stehen in 20 Kindergärten auf Listen“

Ein Hilferuf von Eltern, der uns in den vergangenen Wochen häufig so oder ähnlich oftmals erreicht hat und deutlich zeigt, dass durch den Fokus auf den Ausbau der U3-Betreuung die Ü3-Kinder aus dem Blick geraten. Die Eltern sind ratlos, das Jugendamt bietet (einmal mehr) keine Hilfe.

Unser Kind wird im April 2014 drei Jahre alt. Zur Zeit wird unsere Tochter von einer Tagesmutter betreut.

Wir haben einen Bedarfsantrag gestellt und sind in mehr als 20 Kindergärten auf Listen. Jede Kita sagt uns, dass wenn dann im Herbst neue Kinder aufgenommen werden und für den Herbst bereits jetzt alle Plätze im Ü3-Bereich voll sind!

Unsere Tagesmutter möchte bzw. kann unser Kind nicht länger betreuen, unter anderem auch, weil sie dann für Kinder über 3 weniger Geld bekommt. Für die Tagesmutter würde das für drei Kinder der Gruppe gelten, das wäre für sie existenzvernichtend! Ist also verständlich.

Nun könnten wir einen Platz in einer privaten Kita haben, müssten aber aus den finanziellen Ausgleich vom Amt einfordern. Die Mitarbeiter vom Jugendamt geben uns aber keine Auskunft, ob wir diesen Platz nehmen dürfen / können / sollten.

Wie sind wir denn rechtlich gestellt? Wie lange kann uns das Jugendamt hinhalten? Wir arbeiten beide Vollzeit und einer von uns könnte, ohne den Kindergartenplatz, der Arbeit nicht mehr nachgehen. Wir wissen einfach überhaupt nicht, wie wir rechtlich dastehen und das Jugendamt schiebt unser Anliegen nur raus. Hilfestellung bekommen wir nicht. Was können wir tun?

Thomas Fabian: „Schon jetzt finden die meisten Eltern einen Platz“

Auch der Leizpiger Sozialbürgermeister Thomas Fabian hat unsere Fragen zur Kita-Situation beantwortet. Insbesondere seine Einschätzung der Lage ist… nun ja… interessant.

Diskutiert mit! Direkt unter diesem Beitrag oder auf unserer Facebook-Seite.

Herr Fabian, wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig aktuell ein? 

Gut. Wir haben in Leipzig eine besonders vielfältige Trägerlandschaft mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den pädagogischen Konzepten. In den letzten Jahren wurden die Platzkapazitäten kontinuierlich erweitert. Seit 2007 wurden 55 Neubauten, Ersatzneubauten und Erweiterungen von Kitas umgesetzt. Zur Zeit befinden sich zahlreiche weitere neue Einrichtungen in der Planung oder bereits im Bau.

Viele Eltern haben in Leipzig Probleme, einen Kita-Platz zu finden. Warum ist die Umsetzung von Verbesserungen so schwierig? 

Aufgrund der seit einigen Jahren erfreulicher Weise steigenden Geburtenzahlen wird der Bedarf immer größer. Die Planungen und komplizierten Abstimmungsprozesse für den Bau neuer Einrichtungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Mit den laufenden Maßnahmen wird das Platzangebot in absehbarer Zeit der Nachfrage entsprechen.

Wie wird das Thema Kinderbetreuung im Stadtrat/Landtag diskutiert? Inwiefern spielen die betroffenen Familien und ihre Bedürfnisse hier direkt eine Rolle?

Kita gehört zweifellos zu den Schwerpunktthemen des Stadtrates. Die Diskussion reicht von der Bedarfsplanung über die Weiterentwicklung der inhaltlichen Qualität bis zu finanzpolitischen Fragen. Der Gesamtelternrat ist im Jugendhilfeausschuss mit einem beratenden Mitglied vertreten.

 Welche Rolle spielt die Kinderbetreuung für die Stadt Leipzig?

Eine ganz wichtige Rolle. Gute Kinderbetreuung ist ein wesentliches Merkmal einer familienfreundlichen Stadt. Insofern trägt der Ausbau unseres Kindertagesstättennetzes zur Attraktivität und Anziehungskraft von Leipzig bei.

Was raten Sie betroffenen Eltern, die trotz ausdauernder Suche keinen Kitaplatz finden?

Schon jetzt finden die meisten Eltern einen Platz. Jedes Jahr werden mehr als 4000 Plätze in Kitas und Tagespflege neu vergeben. Dennoch gibt es junge Familien, die keinen Platz finden. Eltern, die vier bis sechs Wochen vor Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung keinen Platz bekommen haben, können sich an das Amt für Jugend, Familie und Bildung wenden, das sie dann bei der Platzsuche unterstützt.

Weitere Interviews zur Leipziger Kita-Situation gibt es hier.

Das Jugendamt: „Wir bekommen sehr viel vom Frust der Eltern mit.“

Passend zum Beitrag von letzter Woche gibt es hier nun die Schilderung des Jugendamts, das uns gemeinsam mit Familieninfobüro und Familienbeirat unsere Fragen beantwortet hat. Das Jugendamt fokussiert nach eigener Aussage vor allem zusätzliche wohnortnahe Betreuungsplätze.

Eure Meinung würde uns sehr interessieren, gern als Kommentar unter diesem Beitrag oder auf unserer Facebook-Seite.

1. Wie schätzen Sie die Kita-Situation in Leipzig ein? 

In Leipzig gibt es ca. 21.600 Kitaplätze (Stand April 2013). Hinzu kommen etwa 2500 Plätze bei Tagespflegepersonen. Bereits jetzt werden über 65% der Kinder unter drei Jahren und über 90% der Kinder ab drei Jahren in Kita und Tagespflege betreut. Ziel der Stadt ist es, zusätzlich zu dem bereits bestehenden Angebot 2.500 zusätzliche Plätze bis Ende 2013 zu schaffen. 35 Kitas wurden in den letzten Jahren bereits neu gebaut oder deutlich erweitert. Über 40 Neu- und Erweiterungsbauten werden zum Teil noch in diesem und in den nächsten Jahren folgen.

2. Welche Rolle spielt die Kinderbetreuung für die Stadt Leipzig?

Um die Stadt noch kinder- und familienfreundlicher zu machen, wurde ein Aktionsplan bis zum Jahr 2015 erarbeitet. Darin sind verschiedene Schwerpunkte für die Stadt benannt. Der allererste Schwerpunkt  darin heißt: Sicherung einer wohnort- oder arbeitsnahen, nachfrageorientierten Versorgung mit Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Das Thema hat also höchste Priorität.  

3. Wie werden Kita-Themen im Stadtrat g diskutiert? Inwiefern spielen die Belange der Familien hier direkt eine Rolle?

Die Planung für die Kitaplätze des folgenden Jahres wird jährlich vom Stadtrat beschlossen. Außerdem hat der Leipziger Stadtrat eine langfristige Planung bis zum Jahr 2025 beschlossen. Dabei werden die Stadtgebiete besonders bedacht, die bei Familien mit Kindern am beliebtesten sind – wie Gohlis, Schleußig und die Südvorstadt. In den fachlich zuständigen Ausschüssen wird regelmäßig von der Verwaltung über den Stand des Platzausbaus informiert.

4. Was muss aus Sicht der Stadt/des Jugendamtes vorrangig verbessert werden, um die Situation für die Familien zu verbessern? 

In erster Linie müssen wir zusätzliche Plätze schaffen, um dem Betreuungsbedarf noch besser gerecht zu werden.

5. Warum ist die Umsetzung von Verbesserungen so schwierig? 

Beim Bau einer Kita sind viele Dinge zu berücksichtigen. Vom geeigneten Grundstück, über die Bauplanung, die bauliche Durchführung, bis hin zur Erteilung der Betriebserlaubnis sind viele Akteure am Prozess beteiligt. Das erfordert intensive Kommunikation sowie Abstimmung und es müssen in der Regel sehr komplexe Verfahrensabläufe eingehalten werden. Um hier besser als bisher vorwärts zu kommen, wurde eine Projektgruppe „Kitabau“ eingerichtet, die wöchentlich tagt und alle Abläufe bündelt, koordiniert und bei unterschiedlichen Auffassungen der Prozessbeteiligten eine Konsensfindung herbeiführt, um eine zügige Umsetzung der Bauprojekte zu gewährleisten.  Das Programm schafft eine erhebliche zusätzliche Ressource. Diese gilt es in kurzer Zeit zu schaffen.

6. Was kommt bei Ihnen von dem Frust der Eltern an und wie gehen Sie damit um?

Jede Woche nutzen viele Eltern die Sprechzeiten der Kita-Abteilung. Da bekommen wir sehr viel vom Frust der Eltern mit. Wir sind uns darüber klar, dass eine lange und nicht erfolgreiche Kitasuche Eltern sehr belastet.  Im Gespräch wird dann gemeinsam nach möglichen Lösungen und noch nicht ausgeschöpften Handlungsoptionen gesucht.

7. Inwiefern spielen die Belange „betroffener“ Eltern eine Rolle bei der Planung und Umsetzung von Veränderungen im Kita-Bereich?

In diesem Jahr haben wir das Verfahren unserer Kitaplanung mit der Anschreibenaktion und der Einführung eines Betreuungsbedarfanmeldeformulars verbessert und können detaillierter planen. Auch die Entwicklung in den Stadtteilen nehmen wir hier stark mit in den Blick, da sich die meisten Eltern einen wohnortnahen Betreuungsplatz wünschen.
Mit dem Erhalt der Geburtsurkunde im Standesamt wird den Eltern im Zusammenwirken mit dem Familieninfobüro Informationsmaterial und ein Bedarfsanzeigeformular ausgereicht. Damit können Eltern ihren Betreuungsbedarf rechtzeitig bei der Stadt anmelden. Für die Verwaltung entsteht so eine weitere Informationsquelle für den zu erwartenden Betreuungsbedarf, der in die Kitaplanung einfließt.

8. Was können betroffenen Eltern tun, die trotz ausdauernder Suche keinen Kitaplatz finden können?
 
Dran bleiben und immer wieder alle Optionen prüfen. Also nicht nur Krippe und Kindergarten, sondern auch Tagespflegepersonen wohn- oder arbeitsortnah suchen. Wenn möglich, sollten auch private Betreuungsmöglichkeiten (Familie, soziales Umfeld) als Übergangslösung ausgeschöpft werden.

Wer 6 – 8 Wochen vor dem Betreuungsbedarf noch keine Betreuungsmöglichkeit gefunden hat, kann sich  an die Abteilung Kindertagesstätten im Rathaus Wahren (Sprechzeiten Dienstags 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr sowie Donnerstags 9:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr) wenden.

9. Was möchten Sie den Leipziger Eltern mitteilen? 

Die Stadt arbeitet mit aller Kraft am Ausbau der Platzkapazitäten. Die Belegung der Kitaplätze ist unmittelbar an den Schuljahresrhythmus gebunden. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Situation zum Schuljahresbeginn 2013/14 entspannt, da hier viele Kinder in den Hort überwechseln und somit ein „großer Schwung“ Kinder in die Kitas nachrücken kann. Mit unseren Neu- und Erweiterungsbauten wird es bis Ende 2013 noch mehr Eltern möglich sein einen Betreuungsplatz zu finden. Mit dem weiteren Ausbauprogramm hoffen wir den tatsächlichen Bedarf an Betreuungsplätzen künftig bis auf wenige Ausnahmen komplett abzudecken. Die Hauptressource im Ausbau des Platzangebotes wird bis Ende 2014 zur Verfügung stehen.