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Wechsel Tagespflege-Kita: Anfrage an die Abt. Kindertagesstätten

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit März haben wir mehrere Anfragen an die Abteilung Kindertagesstätten gestellt (24, März, 9. Mai) und bis heute keine Antwort erhalten. Es wäre nett, wenn Sie das schnellstmöglich nachholen könnten und auf diese Anfrage antworten.

Aktuell geht es um ein Thema, dass viele Eltern zu beschäftigen scheint, denn wir erhalten vermehrt Anfragen diesbezüglich: Der Wechsel von der Tagespflege in die Kita.

Die Eltern schildern uns folgende Situation:

1. Können im Portal offenbar keine Wunscheinrichtungen angegeben werden, solange ein Betreuungsvertrag läuft.

2. Offenbar wurde bestimmt, dass es eine Art Punktesystem nach Dringlichkeit bei der Kita-Anmeldung gibt. Demnach haben Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihre U3-Kinder in der Tagespflege haben aktuell ein großes Problem. Die Kita-Leiter_innen „dürfen“ – so offenbar die Aussagen – keine Plätze zusagen, etwa für Januar 2016, weil ihr Bedarf nicht dringlich genug ist. Verschärfend kommt hinzu: Die Tagespflege soll nun zukünftig Kinder nicht mehr über 3 betreuen.

So wie es aussieht, stehen Eltern, die ihr Kind bei der Tagespflege haben, ab dem Moment des Ende des Vertrags bei der Tagespflege ohne Betreuung da und haben keine Möglichkeit, sich vorher um eine Anschlussbetreuung zu kümmern, selbst wenn freie Kita-Plätze vorhanden wären.

Ist das richtig oder haben die Eltern hier etwas übersehen? Welche Möglichkeiten haben die Eltern? Inwiefern haben Sie den Wechsel Tagespflege-Kita bedacht?

Und ein weiteres Problem, was mit der „Ping-Pong-Sperre“ im Portal einhergeht: Wenn sich eine Familie für einen Platz zum März bewirbt, ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, wie Sie wissen, und eine Absage bekommt, kann die Familie sich nicht erneut in den Einrichtungen bewerben. Selbst wenn Sie den Zeitpunkt des Betreuungsbeginns ändert und für September womöglich einen Platz in der Einrichtung haben könnte.

Gleiches gilt für Eltern, die sich im U3-Bereich auf einen Krippenplatz in der Kita beworben haben und eine Ablehnung bekamen. Diese können sich für einen Kita-Platz dann auch nicht in der gleichen Einrichtung bewerben?

Das sind alles in allem aktuell ungünstige Nebenwirkungen der Neuregelungen für die Familien. Wir bitten Sie um eine Stellungnahme bis spätestens 30.07.2015.

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