Bei der Leipziger Kita-Initiative häufen sich derzeit Hinweise und Anfragen von verzweifelten Eltern, deren Kinder bis zum dritten Lebensjahr von Tageseltern betreut wurden und die nun keinen Kita-Platz finden. Besonders betroffen sind Eltern, deren Kinder zwischen Januar und Mai geboren wurden. Da die Kita-Gruppen meist zwischen August und Oktober neu zusammengestellt werden, passen diese Kinder häufig nicht in die Planungen.
Tageseltern verlängern Verträge ab 3. Lebensjahr nicht immer
Viele der bisherigen Tageseltern verlängern allerdings die Verträge nicht, weil sie es nach dem sächsischen Kinderbetreuungsgesetz über das dritte Lebensjahr hinaus eigentlich auch nicht dürfen.* Einige tun es jedoch und verlängern um einige Monate, teilweise wohl auf Bitten des Jugendamts und mit Ausnahmegenehmigungen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht. Sie sind für die Betreuung älterer Kinder nicht ausgebildet. Außerdem fehlen diesen die Altersgenossen, und die Tageseltern müssen ja auch neue, jüngere Kinder aufnehmen.
Ü3-Kitaplätze für Tagespflegekinder vergessen?
Hier scheint ein Problem akut zu werden, das vor und während der Einführung des Rechtsanspruchs auf eine Kindertagesbetreuung bis zum dritten Lebensjahr am 1. August 2013 von den politisch Verantwortlichen vor allem in den Kommunen nicht bedacht oder bewusst missachtet wurde. Waren vor dem 1. August vergangenen Jahres vor allem die fehlenden Plätze für Kinder unter drei Jahren und die Ausbauziele in diesem Bereich in aller Munde, nahm man an, dass die Kita-Plätze für Kinder über drei Jahren gesichert seien.
In Leipzig wurde jedoch ein großer Teil der fehlenden Plätze für die unter drei Jahre alten Kinder über die Tagespflege kompensiert. Daneben drängt sich der Verdacht auf, dass Plätze für über dreijährige Kinder vor dem 1. August 2013 umgemünzt wurden, um die vollmundig verkündeten Ausbauziele zu schaffen.
Das nun auftretende Problem ist hier wie auch in anderen Städten in Sachsen ein politisch verursachtes, denn hierzulande wurde wesentlich stärker auf Tageseltern gesetzt als in den benachbarten Bundesländern. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts waren in Sachsen am 1. März 2013 von insgesamt 48.554 betreuten Kindern unter drei 5.645 bei Tageseltern, also 11,63 Prozent. In Thüringen lag dieser Satz bei 3,88 Prozent und in Sachsen-Anhalt sogar nur bei 1,75 Prozent – während der bundesweite Durchschnitt bei 15,65 Prozent lag. Da hat Sachsen eine Anpassung an gesamtdeutsche Verhältnisse der negativen Art geschafft.
Unverständlich ist dies vor allem, weil es den Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung von Kindern über drei Jahren schon vor dem 1. August 2013 gab. Den Verantwortlichen hätte also schon lange klar sein können, wie viele Kinder nach dem dritten Lebensjahr einen Kita-Platz brauchen werden. Hat dies unter anderem die Stadt Leipzig einfach „vergessen“? Wurde der höhere Betreuungsschlüssel überschätzt? Schließlich braucht es ab drei Jahren laut Gesetz des Landes nur noch eine Betreuerin für zwölf Kinder, während der Schlüssel im U3-Bereich bei 1 zu 6 liegt. Oder hat man das Problem gesehen, aber in Kauf genommen? Wahrscheinlich wurde es – wie so oft in der Politik – einfach abgewartet.
Große Probleme für betroffene Familien – Stadt ist keine Hilfe
Nun ist es da, und die betroffenen Eltern geraten in einer prekäre Situation: Meist arbeiten beide, und das Kind nicht mehr betreuen lassen ist keine Alternative, weil da der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das Leipziger Jugendamt ist keine Hilfe: „Wir sind dran“, wird gesagt und dabei zum dritten Mal gefragt, wann denn die Mutter wieder in den Beruf zurückkehren wolle. Dabei hatte sie schon mehrfach angegeben, bereits seit dem ersten Geburtstag wieder voll berufstätig zu sein. Dass die Leute so abgefertigt werden, ist kein Einzelfall.
Wie die Kita-Initiative schon öfter feststellen musste: Eine adäquate Mangelverwaltung und Unterstützung bekommen Eltern in Leipzig nicht. Dabei sollte die Stadt wissen, dass sich das Problem sich neben dem, dass die fehlenden Plätze früher oder später doch geschaffen werden müssen, sich schon vorher zu finanziellen Desaster für ihren klammen Haushalt entwickeln kann. Durfte sich die Stadt bisher noch in Sicherheit wiegen, von einer Klagewelle nach dem 1. August 2013 verschont zu bleiben, könnte dies nun bald anders werden.
Letzter Ausweg: Schadensersatz, Kostenübernahme, Mahnverfahren, Klage
Es ist schließlich nicht anzunehmen, dass eine Mehrzahl der jetzt betroffenen Eltern älterer Kinder wie viele der Eltern von noch jüngeren Kindern doch noch zu Hause bleibt, ohne sich den Verdienstausfall erstatten zu lassen. Auch können Eltern hier verlangen, dass die Stadt die ungleich höheren Kosten einer privaten Betreuung übernimmt. Dazu müssten sie vermutlich noch nicht mal klagen, denn die Stadt kann diese Ansprüche schon im Rahmen eines von den Eltern angestrengten Mahnverfahrens mit Blick auf die geltende Rechtslage eigentlich nicht wirksam bestreiten. Und sind finanzielle Entschädigungsansprüche einmal anerkannt, kann sich die Stadt Leipzig auch nicht mehr hinter einer Haushaltssperre verschanzen.
Hilfe seitens Jugendamt dringend erforderlich
Abgesehen aber davon: Die Leipziger Kita-Initiative fordert einmal mehr eine adäquate Mangelverwaltung, Aufklärung und Unterstützung für Eltern auch in Form unbürokratischer Kostenübernahme bei privater Betreuung und die Bereitstellung von Alternativen. Abwarten, bis die betroffenem Eltern – die wirklich besseres zu tun haben – klagen, kann schließlich nicht die Strategie einer Stadt sein, die sich selbst familienfreundlich nennt.
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Richtigstellung:
In unserer Pressemitteilung vom 12.01.2013 haben wir mitgeteilt: „Viele der bisherigen Tageseltern verlängern allerdings die Verträge nicht, weil sie es nach dem sächsischen Kinderbetreuungsgesetz über das dritte Lebensjahr hinaus eigentlich auch nicht dürfen.“
Wir stellen hier fest, dass die Information, die Tagespflege sei nach dem Sächsischen Kitagesetz nicht dazu berechtigt, Kinder über das dritte Lebensjahr hinaus zu betreuen, nicht korrekt ist. §3 (3) SächsKitagesetz lautet:
„Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.“
Daraus ergibt sich aber dennoch, dass die Betreuung von Kindern ab dem dritten Lebensjahr vorrangig in einer Kindertageseinrichtung erfolgen sollte, wenngleich Betreuung durch die Tagespflege auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres möglich ist..
Die Richtlinie der Stadt Leipzig zur Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII und SächsKitaG (1) besagt hierzu:
„Kindertagespflege ist eine Leistung, die vorrangig für Kinder in den ersten Lebensjahren geeignet ist (9. Lebenswoche bis 3 Jahre). Bei Kindern im Kindergarten und Schulalter wird Kindertagespflege i.d.R. dann geleistet, wenn Betreuungsangebote in einer Kindertageseinrichtung nicht in gleicher Weise förderlich sind oder der benötigte Betreuungsumfang nicht gewährleistet werden kann. Tagespflege ist maximal bis zur vierten Klasse vorgesehen (SächsKitaG § 3 Abs. 2).