Liebe Eltern, Mitstreiter oder auch Mit-geplagte
Hier folgt nun für euch ein kleiner Erfahrungsgericht, mit hoffentlich nützlichen Infos zum rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz für Ü3-Kinder. Was muss man wo beantragen? Welche Zeiträume einhalten? Was kann ich tun, wenn ich ab dem dritten Geburtstag meiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann?
Ich bin keine Juristin und kann somit nur gesammelte Hinweise und Erlebnisse mit euch teilen.
Bedarfsanzeige – mindestens 6 Monate vorher
Da meine Tochter von einer Tagesmutter betreut wurde und das Schreiben vom Jugendamt sich nur auf einen Betreuungsbedarf für U3-Kinder bezog, haben wir dieses Schreiben nicht eingereicht.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes geben auch ganz freimütig zu verstehen, dass man den Bedarf eines Kindergartenplatzes 6 bis 3 Monate vor dem dritten Geburtstag (oder Bedarfsbeginn) bei Jugendamt und Kita anzeigen muss.
ACHTUNG FALLE!!! – Wenn ihr euren rechtlichen Anspruch auch wirklich geltend machen wollt, muss das Jugendamt mindestens sechs Monate vorher von dem Bedarf wissen. Also stellt den Antrag so früh wie möglich, aber mindestens ein halbes Jahr vorher. Das entsprechende Formular bekommt ihr im Wahrener Rathaus oder auch online (hier).
Wir haben den Antrag erst im November abgegeben und unser Anwalt darf eine entsprechende Klage nun erst zum ersten Mai einreichen, obwohl der Bedarf ab April besteht.
Bitte nicht wundern! Nach der Antragstellung passiert seitens des Jugendamtes nichts. Im besten Fall geben sie euch eine Liste von neuen Kitas, „Die noch im kommenden Jahr eröffnen.“.
Zum Einen dürft ihr euch dann daran machen, den entsprechenden Träger der Einrichtungen herauszufinden. Zum Anderen Benötigt ihr dann beim Telefonieren mit diesen Trägern einen guten Beruhigungstee und viel Zeit. Es ist nicht sehr leicht zu ertragen, dass die aufkeimende Hoffnung mit jedem Anruf schwindet.
Entweder ist der Grundstein des Gebäudes gerade erst gelegt, der Bauantrag noch nicht mal durch oder, im besten Fall, es sind schon alle Plätze vergeben.
6-8 Wochen vor eurem Bedarfstermin dürft ihr dann noch einmal zum Amt und um Hilfe bitten. Dann werden sie auch aktiv suchen, vorher nicht.
Anwalt
Ja, Anwalt. Wir sind nun schon so weit, dass wir uns einen genommen haben. Da wir einen Platz in einem privaten Kindergarten ab Januar angeboten bekommen haben, uns das Jugendamt aber keine konkrete Auskunft zur Ausgleichszahlung geben wollte. Wenn ihr euch einen Anwalt sucht, dann einen, der sich mit Sozial- und Jugendrecht gut auskennt.
Unser Rechtsbeistand setzt dem Jugendamt nun Fristen. Versucht klar zu machen, dass wir zu weiteren Schritten bereit sind. Er führt den Schriftverkehr mit dem Amt. Leider geht das auch ganz schön ins Geld und nicht jeder kann sich dies leisten. Vielleicht helfen euch diese Infos um gestärkter dem Jugendamt entgegentreten zu können.
Privater Kita-Platz
In Leipzig gib es fünf private Kindertagesstätten.
Unseren privaten Kita-Platz konnten wir nicht antreten. Wir können uns diesen allein nicht leisten. Was eigentlich auch nicht nötig ist. Denn die Stadt ist eigentlich verpflichtet den Restbetrag zu zahlen. Das müsste heißen, keine Mehrkosten für die Elternhäuser.
Wenn einem die Stadt ab dem 3 Geburtstag keinen Platz anbieten kann, ist eine Erstattung möglich. Man muss nur eine Kostenaufstellung beim Amt abgeben. Dies sind aber Einzelentscheidungen und man muss erst einmal in Vorleistung gehen. Ob es eine positive Entscheidung zur Ausgleichszahlung gibt ist zu nicht 100% sicher.
Da unser Kind im April drei Jahre wird besteht im Januar noch kein wirklicher Anspruch. Findet das Amt in der Zeit bis April doch noch einen Platz für uns, haben wir keinen Anspruch und müssten den privaten Platz komplett selbst zahlen. Dieses Risiko wollten wir nicht eingehen. Private Kitas haben meist Jahresverträge. Die zwar gerechtfertigten, doch enormen Mehrkosten können wir so lang nicht tragen.
Letzter Ausweg: KLAGEN ?
Wir haben uns entschieden, den Mut für eine Klage aufzubringen.
Ab April müsste ich meine Berufstätigkeit einstellen und mich unentgeltlich beurlauben lassen, sollte das Amt keinen Platz für uns finden! Wir sind aber auf mein Einkommen angewiesen. Also sind wir gezwungen, mein wegfallendes Gehalt einzuklagen.
Hier gibt es leider, laut unserem Anwalt, bisher noch sehr wenige Präzedenzfälle. Die meisten Eltern trauen sich dies einfach nicht, denn man geht schließlich auch ein finanzielles Risiko ein. Verliert man vor Gericht, kann eine solche Klage viel Geld verschlingen: Gerichtskosten (bemessen am Streitwert = Ausfallgehalt für mehrere Monate), Anwaltskosten sowie Anwaltskosten der Gegenseite müssten dann vom Kläger getragen werden. Ein paar Tausender können da schnell zusammen kommen.
Letztendlich wird uns nichts anderes übrig bleiben. Wir müssen und wir wollen kämpfen! Vielleicht tut ihr es uns gleich, damit den Verantwortlichen endlich klar wird, dass es teurer ist, den Betreuungsbedarf so enorm zu ignorieren!
Danke für’s Lesen,
Eure J.
Wie wäre es mit einer Sammelklage? Steigen die Chancen? Uns geht es genau wie Euch also lasst uns in Kontakt treten! LG Pamela Heier
Ich wünsche euch ganz viel Kraft & Glück für die Zukunft. Vielen Dank das du deine Erfahrung teilst, denn auch ich habe meine Tochter bei einer Tagesmutter und weiß was mir bevorsteht. LG
Ich bedanke mich auch für deinen Bericht, mir graut es auch schon vor dem was mir bevorsteht, denn auch als Alleinerziehende werden einem wenig Hoffnung gemacht.
Alexandra Benndorf
Ja uns geht es nicht anderes wir suchen auch einen platz für unseren warst 3 Jährigen Sohn ich arbeite Teilzeit mein Mann 3 Schichten uns steht das Wasser bist zum hals was wir uns fürs Kita anrufen haben das formal fürs Jungenamt ausgefühlt gleich zweie uns es geht nicht vorn wenn mein Sohn kein Kita platz bekommt ab Juli und die Tagesmutti den platz nicht verlängern kann muss ich meinen Job aufgeben. LG
Liebe Alexandra Hartung,
ich bin freie Journalistin und bereite eine Fernsehreportage (öff.-rechtl.) zum Thema vor. Dafür suchen wir nach Eltern, die keinen Kitaplatz finden. Ich würde gern mit Ihnen in Kontakt treten – ganz unverbindlich.
Vielen Dank und beste Grüße
Gabi Wojtiniak
Liebe Gabi W.,
ich habe das Ohr auch an der Masse, d.h. meine Tochter sucht ebenbfalls dringend einen Betreuungsplatz für ihre Tochter. Sie hat eine Anstellung bekommen(damit sie endlich vom Hartz 4 wegkommt) und nun bin ich als Oma erst mal in die Betreuungslücke gesprungen. Das kann und darf aber nicht die Lösung sein. Würde gern in Kontakt bleiben mit Ihnen.
Vielen Dank und beste grüße
Christine Kubik
Hallo,
Danke für den Bericht. Der Tipp bzw. Hinweis, eine Bedarfsanmeldung zu machen, haben wir bei dir zum ersten Mal gelesen. Das haben wir umgehend gemacht und auch gerade noch rechtzeitig – nur 4 Tage zu spät zur 6 Monatsfrist.
Du schreibst „Bitte nicht wundern! Nach der Antragstellung passiert seitens des Jugendamtes nichts.“ Vielleicht meinst du das nur im Kontext, dass z.B. ein Platzangebot gemacht wird. Dass „nichts“ passiert, stimmt jedenfalls nicht ganz. Wir haben ein Bestätigungsschreiben für den Eingang des Antrages bekommen. Immerhin.
LG